Unser Vorschlag: Gebietseigene und gebietsfremde Wildobst- und Nussarten, die nicht invasiv sind, also keine Gefahr für das Biotop Streuobstwiese darstellen und besondere Eigenschaften in Bezug auf Klimaveränderungen mitbringen, sollten auf Streuobstwiesen erlaubt sein und in die Förderung von und Kompensation mit Streuobstwiesen explizit eingeschlossen werden. Das Gleiche sollte für Pflanzverfahren gelten, die eine Anpassung an den Klimawandel fördern.
Wärmeliebende Obstarten wie Quitten, Maulbeeren, Aprikosen, Pfirsiche1 und Mandeln (auf stark-wachsenden Unterlagen), Wildlinge und Kultursorten von Walnuss und Esskastanie, anderen Nussarten sowie Wildobstarten wie bspw. Mispel, Speierling, Mehlbeere, Eberesche, Elsbeere, Kirschpflaume, Holz-Apfel und Wild-Birne sollten einbezogen werden, da sie andere und dabei größtenteils trockenere und wärmere Standortbedingungen vertragen als die bisher auf Streuobstwiesen dominierenden Arten (Apfel, Kirsche, Pflaume, Birne).2 Sie bergen damit großes Potential für Anpassungen an Klimaveränderungen auf Streuobstwiesen und sind zum Teil extensiver in der Baumpflege. Anpassungen an Klimaveränderungen auf Streuobstwiesen und sind zum Teil extensiver in der Baumpflege. Mit immer früheren Blühzeitpunkten steigt die Spätfrostgefahr. Deshalb sollte ein Fokus auf spät-blühenden Sorten und solchen aus Osteuropa liegen. Auf landwirtschaftlich genutzten Streuobstwiesen sind gebietsfremde Arten zur Obstgewinnung bereits zugelassen. Auf nicht landwirtschaftlich genutzten Streuobstwiesen sollten gebietseigene Wildobst- und Nussarten (und ihre gebietsfremden Zuchtsorten) zugelassen werden, wenn sie so gepflanzt werden, dass sie den Charakter des Biotops nicht verändern und als nicht-invasiv eingestuft sind. Förderprogramme zur Neuanlage, Pflege und Bewirtschaftung sollten explizit diese erweiterten Artenlisten miteinbeziehen.
Klimaangepasste Pflanzverfahren wie Direktsaat oder Vor-Ort-Veredlung bieten großes Potenzial bei der Neuanlage oder Bestandsergänzung von Streuobstwiesen. Sie werden in den Förderbedingungen, insbesondere bei der Förderung von oder den Anforderungen an Pflanzgut allerdings oft nicht berücksichtigt. Zukünftig sollten sie bei Förderprogrammen und -Kompensationsmaßnahmen zugelassen oder sogar zusätzlich unterstützt werden. Daraus leitet sich bspw. ab, dass Mindeststammhöhen (vgl. Punkt 2.1) nicht direkt bei der Pflanzung/Saat, sondern im Laufe der ersten 5 Jahre hergestellt werden müssen.
Pionierprojekte zur Klimaanpassung und Weiterentwicklung des Streuobstbaus sollten von den in Punkten 1.1 und 2.1 geforderten Baumdichten und Pflanzabständen abweichen dürfen. Voraussetzung muss sein, dass abweichende Bewirtschaftungskonzepte (z.B. Dichtpflanzungen, Begleitvegetation, Überhälter) mit dem Ziel erprobt werden, den Streuobstbau ökologisch widerstandsfähiger oder ökonomisch tragfähiger zu machen (z.B. an maschinelle Bewirtschaftung anpassen).
Grundlegendes zum Thema Pflanzstandards vgl. Punkt 2.1 und die dazugehörigen Verweise.
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1: Aprikose und Pfirsich sind aufgrund ihrer frühen Blüte und Frostempfindlichkeit (Blüte und Holz) für Streuobstwiesen nur eingeschränkt geeignet.2: Hinweis: In früheren Versionen haben wir auch Feigen als zukunftsfähige Baumarten empfohlen. Bis auf wenige frostharte Sorten sind diese aber sehr empfindlich gegen Frost, frieren dann weit zurück und treiben anschließend als Busch statt als Baumstamm aus, sodass sie sich für eine hochstämmige Streuobstanlage nicht gut eignen.