Icon-Hecke

Empfehlungen für eine effektive Förderung und Finanzierung

Hecken

Anmerkungen zu unseren Vorschlägen: Dies sind Vorschläge zur Gestaltung der öffentlichen Förderung von Hecken durch fachliche Vorgaben, Förderprogramme oder Kompensationsmaßnahmen. Die allgemeinen Empfehlungen wurden von BaumLand auf Grundlage einer Analyse der Förderprogramme und Kompensationspraxis in den verschiedenen Bundesländern erarbeitet. Sie wurden und werden von uns im Dialog mit unterschiedlichen Akteuren stetig weiterentwickelt. Ziel dieser Empfehlungen ist es, einen strukturierten und umfassenden Überblick zu vermitteln.

 

Auf Basis dieser Perspektive entwickeln wir im Dialog mit den jeweils regional verankerten Akteuren bundesland-spezifische Empfehlungen. Darin werden neben den hier vorgestellten allgemeinen Empfehlungen auch eine Situationsanalyse und konkrete Vorschläge für das Bundesland integriert.

 

1. Vorbemerkungen

In der Literatur wie auch in den deutschen relevanten Rechtstexten (deutsche Naturschutzgesetze und GAPKondV) tauchen die Begriffe Hecken, Feldhecken, Wallhecken und Knicks auf. Feldhecke bezeichnet dabei meist Hecken, die ebenerdig zu den umgebenden Flächen stehen. Die Begriffe Wallhecke und Knick werden synonym für Anpflanzungen verwendet, die auf einer linearen Erhöhung – einem Wall – stehen: Knick ist dabei die traditionelle Bezeichnung von Wallhecken besonders in Norddeutschland und bezieht sich historisch auf die heute sehr selten gewordene Tradition des „Knickens“ der Pflanzen, die eine Hecke dicht und undurchlässig für Tiere macht. Der Begriff wird in den Gesetzen jedoch unabhängig vom tatsächlichen „Knickzustand“ der Wallhecken synonym für Wallhecke verwendet. Der Begriff Hecke wird teilweise in Abgrenzung zur Wallhecke spezifisch für die ebenerdige Variante, sprich als Synonym für Feldhecke verwendet, teilweise als Oberbegriff für die ebenerdige und die auf einem Wall stehende Variante.

Um insbesondere unsere Empfehlungen zum Thema Nutzbarkeit und die auf Beseitigungseinschränkungen basierenden Vorschläge zu verstehen, ist ein kurzer Überblick über die derzeitige rechtliche Situation in Deutschland hilfreich:

 

Die deutsche Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität (GAP-Konditionalitäten-Verordnung, kurz GAPKondV), § 23, legt für Hecken1 zwei Dinge fest:

 

  1. Hecken, verstanden als lineare Strukturelemente, die überwiegend mit Gehölzen bewachsen sind, eine Mindestlänge von 10 Metern sowie eine Durchschnittsbreite von bis zu 15 Metern aufweisen (kleinere Unterbrechungen ändern daran nichts) dürfen nicht beseitigt werden, mit Ausnahme von Gehölzen in Agroforstsystemen2. Mit dem Beseitigungsverbot ist allerdings keine Pflicht zur Pflege verbunden; Pflegemaßnahmen gelten als „nichtproduktiv“ und zwar „auch, wenn dabei insbesondere anfallendes Schnittgut anschließend verwertet wird.“
  2. Die Pflanzen in Hecken fallen außerdem unter „wild lebende Pflanzen“, die nach § 39 BNatSchG „ohne vernünftigen Grund“ weder von ihrem Standort entnommen noch genutzt werden dürfen. Gewerbsmäßiges „Entnehmen, Be- oder Verarbeiten“ bedarf, auch durch die Besitzer:innen oder Pächter:innen, einer „Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde“. Diese ist allerdings zu erteilen, „wenn der Bestand der betreffenden Art am Ort der Entnahme nicht gefährdet und der Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigt wird“; die Entnahme muss immer „pfleglich“ erfolgen.

 

Zum Verständnis: Laut anerkannten juristischen Kommentaren umfasst „Nutzen“ – unabhängig davon, ob zum Eigenbedarf oder für eine gewerbliche Verarbeitung – sowohl die Verwertung von Schnittgut als auch das Ernten von Früchten oder Blättern3.

 

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1: Dort bezeichnet als „Hecken und Knicks“.

2: Agroforstsysteme nach § 4 Absatz 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung.

3: Ludger Giesberts, Michael Reinhardt (Hgg.), Umweltrecht: BImSchG, KrWG, BBodSchG, WHG, BNatSchG. Kommentar, München 2018.

2. Grundsätzliches

Unser Vorschlag: Eine essenzielle Grundlage zur Bestandssicherung und ggf. gezielten Erweiterung des vorhandenen Heckennetzes ist ein bundesweit einheitliches und möglichst niederschwellig einsehbares Kataster, an dem Behörden aus unterschiedlichen Bereichen koordiniert mitwirken.

Es gibt viele Gründe für die Erstellung und Nutzung von Hecken-Kataster:

 

  • Analyse von Heckendichten in bestimmten Gebieten und Potentialanalysen für deren Neuanlage
  • Erstellung regionaler Konzepte zum effizienten Schnitt von Hecken, idealerweise auch der Verwertung des daraus gewonnenen Materials
  • Berechnung der in der Landschaft gebundenen Kohlenstoff- bzw. CO2-Mengen für eine Bilanzierung von Klimaschutzleistungen der Landwirtschaft
  • Dateneinspeisung für digitale Tools zur Berechnung von Schattenwurf und Wasserhaushalt,
  • ggf. zur Überprüfung von Verdachtsfällen widerrechtlich entfernter Hecken

 

Tatsächlich gibt es bereits in den Ländern erfasste Datensätze über bestehende Hecken: Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland, kurz AdV, hat Richtlinien erlassen, welche Objekte für bestimmte offizielle Kartendaten in allen Bundesländern erfasst werden müssen.1 Darunter gibt es auch die Objektart „AX Vegetationsmerkmal“, unter der verschiedene Bewuchsformen von Vegetation erfasst werden, darunter die „Wertearten“ Nadelbaum, Laubbaum, Streuobst, Baumreihe, … und „Hecke“, „Heckenkante, rechts“, „Heckenkante, links“ und „Heckenmitte“. Hecke wird hier definiert als bestehend „aus einer Reihe dicht beieinander stehender, meist wildwachsender Sträucher“, laut Auskunft per E-Mail von der AdV ist aber auch eine Länge von mindestens 200 m erforderlich für ihre Erfassung sowie die nicht näher spezifizierte Charakterisierung als „landschaftprägend“.2 Die Daten werden überprüft3, dabei kommt es gelegentlich zum Verschwinden und Wiederauftauchen einzelner Hecken, sodass die GIS-Daten für konkrete Projekte vor Ort sicherheitshalber überprüft werden sollten. Für erste Übersichten oder großflächigere Berechnungen bilden sie aber eine gute Grundlage.

 

Sinnvoll wäre es eine systematische Erfassung bestehender Heckenstrukturen im Sinne der GAPKondV. Idealerweise sollte neben dem Standort und den Ausmaßen der einzelnen Hecke auch Eckdaten zum Pflegezustand, zur Pflanzenzusammensetzung sowie zur Kulturform4 der Hecke hinterlegt werden.5 Diese Datensammlung kann perspektivisch auch für Rechtssicherheit sorgen, wenn etwa in 30 Jahren unklar ist, ob es sich bei einem bestimmten Gehölzstreifen um einen entfernbaren modernen Agroforststreifen handelt oder um eine nicht zur Beseitigung freigegebene Hecke.

 

Die zuvor beschriebenen Daten gibt es also bereits für alle Bundesländer, sie können von Behörden und Institutionen mit entsprechender Lizenz im Gesamtpaket von ATKIS-Grunddatensätzen angefordert und dann daraus extrahiert werden. Für die allgemeine Öffentlichkeit sind sie bislang nicht einsehbar. Für die Geoportale der einzelnen Bundesländer werden die Datensätze zu verschiedenen Kategorien zusammengefasst, die von Behörden vor Ort für interessant erachtet werden: so können dann z. B. nach dem Landesnaturschutzrecht als geschütztes Biotop oder als geschütztes Landschaftselement erklärte Elemente angezeigt werden, ohne dass dabei aber zwischen z. B. Streuobstwiesen, Hecken und Baumreihen unterschieden werden könnte. Das liegt daran, dass die Zielgruppe bislang z.B. Landschaftsplaner:innen sind, die z. B. um geschützte Bereiche herum planen müssen und weniger Anwender:innen, die sich für spezifische Strukturen interessieren. Technisch ließe sich das unkompliziert dahingehend ändern, dass speziell Hecken, Baumreihen oder Streuobstbestände aufgezeigt werden könnten. Dazu bedarf es lediglich einer entsprechenden Anweisung aus den zuständigen Behörden. Wir sind überzeugt, dass ein Umdenken hier sinnvoll ist: So wird eine vielfältigere Nutzung der Geoportale auch durch die allgemeine Öffentlichkeit möglich, etwa durch Landwirt:innen, für die Planung von spezifischen Spazier- und Wanderwegen (sei es privat oder durch Vereine) oder einfach aus Interesse.

 

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1: Das ist einsehbar auf https://www.gid-katalog-app.org/. Dort muss als Anwendungsschema „AFIS-ALKIS-ATKIS 7.1.2 (AAA 7.1.2)“ gewählt werden, keine Einschränkung, beim Ausgabeformat HTML kann es anschließend online angeschaut werden. Dann auf „Katalog ableiten“ klicken, nach kurzer Zeit (kein Download-Fortschritt wird angezeigt, es läuft im Hintergrund) wird der erfolgreiche Download einer Datei angezeigt. Öffnet man diese, sieht man eine lange Liste, zu den Hecken gelangt man unter „5400 Objektartengruppe: Besondere Vegetationsmerkmale“, darunter steht der anklickbare Punkt „54001 AX Vegetationsmerkmal“.

2: Das liegt am historischen Hintergrund, dass diese Daten ursprünglich für militärische, nicht etwa landwirtschaftliche Zwecke erhoben und konzipiert wurden.

3: Zweimal jährlich wird der aktuelle Stand an die Bundesebene geschickt und veröffentlicht.

4: z. B. einfach nebeneinander stehende Sträucher, Stufenhecke (historisch, heute aber wild wachsend / aktuell als Stufenhecke gepflegt), Nieheimer Flechthecke, gelegte Hecke nach Stil XY, …)

5: Dem Wunsch nach einem Heckenkataster wurde besonders von Akteuren in NRW Nachdruck verliehen, die festgestellt haben, dass es sich diese Aufgabe auf kommunale Ebene oder gar auf ehrenamtlicher Basis aber nicht stemmen und nachhaltig sichern lässt.

Unser Vorschlag: In allen Förderprogrammen, Kompensationsmaßnahmen und Ausschreibungen sollten fachliche Empfehlungen zur Planung, Pflanzung und Pflege enthalten sein. Idealerweise werden diese, wie bspw. in Schleswig-Holstein, als zentrales Regelwerk verabschiedet.

 

Die unsachgemäße Planung, Pflanzung und Pflege von Hecken kann von einem schlechten Zustand bis zu einem vorzeitigen Absterben der Pflanzen führen. Beispielsweise kommt beim maschinellen Auf-den-Stock-Setzen von Heckenpflanzen heute in der Regel eine Maschine mit Greifarmen zum Einsatz, die die Stämme zusammendrückt, um sie zu durchkneifen oder darunter abzuschneiden. Wenn der ausgeübte Druck hier zu groß ist und Spannungen auftreten, bspw. beim Zusammendrücken mehrerer Stämme, kann es zu Schädigungen in der Wurzel sowie zum Aufreißen der verbliebenen Aststummel kommen. Auch müssen die gekürzten Stämme und Äste anschließend nachgesägt werden. Idealerweise wird von vornherein manuell mit Motorsägen (Kettensägen) oder maschinell mit speziell für Hecken geeigneten Fällgreifern (z.B. mit rotierendem Sägeblatt und Greifarmen, die die Stämme erst umklammern, wenn diese bereits abgesägt sind, wie z.B. beim Geentec Forestcutter) gearbeitet. Ebenso gibt es bei vertikalen bzw. besser leicht schrägen seitlichen Rückschnitten von Hecken einiges zu beachten, um die Hecke vital und dicht zu erhalten. Auch ein Auf-den-Stock-Setzen von zu alten Bäumen kann die Heckengesundheit beeinträchtigen und statt zu einem Neuaustrieb zu einem Absterben der Gehölze führen. Insbesondere bei der Neuanlage sollte daher nicht zu lange mit dem ersten Auf-den-Stock-Setzen gewartet werden

 

Fachliche Standards geben den Bewilligungs- und Prüfstellen und den Förder-/Auftragnehmer:innen einen Orientierungsrahmen, um die Qualität der Umsetzung der Maßnahmen zu sichern. Als Vorbild kann hierfür der Erlass „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ (2017) des Landes Schleswig-Holstein dienen1.

 

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1: “Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ (2017), Erlass des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-531.04: www.ausgleichsagentur.de/fileadmin/pdf/Gesetze/DB_Knickschutz.pdf

Unser Vorschlag: Um eine fachgerechte Durchführung von Maßnahmen sicherzustellen, die mit öffentlichen Geldern finanziert oder gefördert werden, sind standardmäßige Kontrollen durch fachkundige Personen nötig. Sie sollten verbunden werden mit grundsätzlichen Kontrollen, ob alle Hecken vorhanden sind.

 

Falsches Schneiden von Heckenpflanzen kann einen schlechten Heckenzustand begünstigen und zum Absterben der Pflanzen führen (siehe 2.1, 2.2).

 

Erfahrungen zeigen, dass in Anspruch genommene Fördergelder für Maßnahmen mitunter sogar nicht nur nicht fachgerecht, sondern auch gar nicht ausgeführt werden. Auch bei im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen vereinbarten Heckenprojekten muss überprüft werden, ob die vereinbarten Pflanzungen und Pflegemaßnahmen tatsächlich durchgeführt werden. Eine Kontrolle durch dazu geschultes Fachpersonal1 muss daher sowohl im Kontext von Förderprogrammen als auch bei Kompensationsmaßnahmen standardmäßig durchgeführt werden.

 

Obwohl Hecken durch die GAPKondV geschützt sind, werden nach wie vor Hecken widerrechtlich entfernt. Um das Beseitigungsverbot durchzusetzen, sind regelmäßige Kontrollen vor Ort erforderlich, ob die durch die GAPKondV geschützten Hecken auch wirklich noch vorhanden sind. Als Grundlage dafür ist ein entsprechender Überblick vonnöten (vgl. Punkt 2.1). Diese Kontrolle könnte mit der Kontrolle geförderter Maßnahmen logistisch kombiniert werden.

Unser Vorschlag:  Die Mitarbeiter:innen von Naturschutz- und Kontrollbehörden sowie der Landschaftspflegeverbände oder vergleichbarer Organisationen, die im Themenfeld Hecken arbeiten, sollten zu zentralen Aspekten fachlich geschult werden.

 

Mitarbeiter:innen der Naturschutzbehörden und Kontrollbehörden sowie der Landschaftspflegeverbände oder vergleichbarer Organisationen spielen eine wichtige Rolle in Genehmigungs- und Kontrollverfahren. Zu diesem Zweck ist es dringend erforderlich, die Mitarbeiter*innen weiterzubilden. Inhalte der Weiterbildung sollten die Planung, Anlage und Pflege von Hecken sein.

Unser Vorschlag: In allen Bundesländern sollten umfassende Handlungskonzepte für Hecken verbindliche Standards festlegen, die für alle Förder- und Kompensationsmaßnahmen gelten.

 

Ein (rechtlich) verbindliches Landeskonzept für Hecken, wie es beispielsweise in Thüringen für Streuobst existiert, kann fachliche Standards zusammenfassen und somit als wichtige Orientierung für Kommunen und andere Umsetzende dienen. Ein gewinnbringendes Handlungskonzept sollte mindestens folgende Punkte abdecken:

 

  • Zusammenfassung des rechtlichen Status von Hecken und der historischen und aktuellen Situation im Land
  • Strategie zur Erhaltung und Entwicklung der Hecken mit konkreten, zeitlich terminierten Zielsetzungen sowie kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsschritten (Darunter auch Darstellung nachhaltiger Nutzungsformen)
  • Strategien zur Erhaltung von Hecken im Klimawandel über Praktiken der Planung/Pflanzung/Pflege hinaus (z.B. Artenauswahl, Entwicklung von Positivlisten)
  • Klare fachliche Anweisung für die Planung, Pflanzung, Pflege und Sanierung von Hecken sowie für die Saumanlage und -pflege. Hierbei besonderer Schwerpunkt auf Praktiken zur Steigerung der Klimaresilienz von Hecken. Abgestimmte, effiziente Regelungen zur Kontrolle der Vorgaben.
  • Strategien und Instrumente zur Finanzierung der Erhaltung und Weiterentwicklung der Hecken-Bestände
  • Übersicht über die aktuellen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

3. Gestaltung von Förderprogrammen

Unser Vorschlag: Fördersätze für Heckenpflanzungen sollten alle Fertigstellungskosten einer Hecke in voller Höhe abdecken. Dies beinhaltet Beratung, Planung, Pflanzung und Anwuchspflege.

 

Eine Heckenpflanzung ist mit hohen Investitionskosten und später hohen Pflegekosten verbunden. Die positiven Effekte der Hecke kommen dabei erst langfristig zum Tragen. Für viele Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen ist es daher nur möglich Hecken zu pflanzen, wenn Förderprogramme alle Kosten der Anlage finanzieren. Besonders attraktiv sind dabei angemessen hohe Festbetragsfördersätze. Sie bedeuten eine hohe Planungssicherheit und einen vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand. Die Förderprogramme für das Anlegen von Hecken in Sachsen1 und Niedersachsen2 mit Festbetragsfördersätzen von mindestens 7,50 €/m2 erfüllen diese Kriterien und weisen eine sehr erfolgreiche Bilanz auf3. Dieser Fördersatz sollte den Verkehrswert berücksichtigen, damit auch auf Gunst-Standorten Hecken angelegt werden (siehe 3.2). Wenn auch die erste Pflegemaßnahme mit abgedeckt wird, dann kann auf diese Weise ein zusätzlicher Anreiz für die Heckenanlage geschaffen werden. Durch eine zeitliche Vorgabe dieser ersten Pflegemaßnahme (nach 10-15 Jahren) wird dafür gesorgt, dass die Erstpflege zu dem optimalen Zeitpunkt für die Heckengesundheit geschieht, da insbesondere beim allerersten Auf-den-Stock-Setzen für ältere Gehölzpflanzen die Gefahr besteht, dass diese nicht wieder austreiben.

 

Mit Blick auf die Artenvielfalt ist es begrüßenswert, wenn es eine Mischung aus schmalen, breiten, hohen, niedrigen, alten und jungen Hecken (abschnitten) gibt. Denn so werden eine große Bandbreite verschiedener Organismen gefördert. Der Festpreis pro m2 bietet einen Anreiz für breite Hecken (geringere Kosten inkl. Zaunbau pro m2). Daher sind Zuschläge für schmalere Hecken sinnvoll, diese sind auch aus der Perspektive der Landbewirtschaftung oft attraktiver und haben daher eine höhere Akzeptanz.

 

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1: http://www.smekul.sachsen.de/foerderung/download/20240410_MB_A1_Anlage_Hecken_Feld_Ufergehoelze.pdf
2: https://www.umwelt.niedersachsen.de/download/7368/Merkblaetter_und_Foerderhoehen_ueber_die_Agrarumwelt-_und_Klimamassnahmen_ab_2023_Stand_23.08.2024_.pdf

3: Alleine in Sachsen wurde in der Zeit von 2014 bis 2022 1,5 Millionen Quadratmeter Hecke gepflanzt – eine Länge von 440 km (Medieninformation SMEKUL 2022)

Unser Vorschlag: Die Bereitstellung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Heckenpflanzungen muss zusätzlich zu den Etablierungs- und Pflegekosten honoriert werden.

 

Landwirt:innen und Landeigentümer:innen müssen für Heckenpflanzungen landwirtschaftliche Nutzflächen aufgeben: Der künftig von einer Hecke beanspruchte Teil des Ackers kann künftig nicht mehr beackert bzw. dafür verpachtet werden. Das macht die Neuanlage finanziell sehr unattraktiv, besonders für die Flächeneigentümer:innen. Da derzeit rund 60 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland Pachtland ist,1 sollte diese Situation berücksichtigt und der aktuell reale Wertverlust für die Eigentümer:innen kompensiert werden. Auch wenn sich die Neuanlage langfristig mit Blick auf den Klimawandel höchstwahrscheinlich als dringend notwendig erweisen wird, ist mit diesem Vorschlag der aktuellen Marktsituation Rechnung getragen.

 

Dafür gibt es zwei Optionen:

 

Eine Lösung dafür wäre, den Marktpreis dieser Fläche einmalig zu „entschädigen“. Bislang gibt es solche Entgelte für die Bereitstellung der Fläche bei Neuanlage einer Hecke in zwei Bundesländern, allerdings sind hier pauschale Flächenpreise vorgesehen, die nicht auf den tatsächlichen Flächenwert2 eingehen: In Bayern wird die Bereitstellung bislang landwirtschaftlich genutzter Fläche zur Anlage einer Hecke3 einmalig mit 40ct/m2 gefördert4,5; in Niedersachsen ist der Verkehrswertverlust mit 74ct/m2 in der Förderung der Anlage einmalig berücksichtigt. Dank des Aktionsprogramms natürlicher Klimaschutz gibt es für die Bundesländer befristet bis 2027 die Chance, eine Richtlinie zur investiven Förderung von Hecken zu erstellen. Förderfähig sind hier neben der Maßnahme selbst auch die Flächenbereitstellung, der Grunderwerb und die Erstellung von Konzepten. Die Höhe der Zuwendung richtet sich dabei nach den tatsächlichen Kosten bzw. Wert der Fläche.6

 

Baden-Württemberg geht einen anderen Weg und ersetzt den Flächenwert wie bei einer Pacht jährlich: Hier kann für den Verlust der Heckenfläche für den Ackerbau im Rahmen von Vertragsnaturschutz eine Förderung von jährlich 6ct/m2 beantragt werden7.

 

Eine solche Förderung von Heckenfläche als „Verlust-Fläche“ sollte in jedem Fall nicht für Hecken als Teil eines modernen Agroforstsystems gelten.

 

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1: https://www.bmleh.de/DE/themen/landwirtschaft/flaechennutzung-und-bodenmarkt/bodenmarkt-deutschland-landwirtschaft.html

2: Dieser kann je nach Bodenqualität und Lage sehr unterschiedlich ausfallen, sodass in „besonders fruchtbaren“ Gegenden die Anlage von Hecken bislang besonders unattraktiv ist, da hier ein ungleich höherer „Wertverlust“ für die Eigentümer:innen entsteht.

3: Diese Neuanlage muss im Rahmen des Förderprogramms I88 gefördert werden.

4: Die Angaben in den Richtlinien erfolgen teilweise in € pro Hektar, teilweise in € pro Ar. Der besseren Vergleichbarkeit halber haben wir sie einheitlich in € pro Quadratmeter umgerechnet, die bei Hecken eine besser vorstellbare Größenordnung sind.

5: KULAP-Maßnahme K88, vgl. https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_aukm.pdf, S.15.

6: https://www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_laendliche-Regionen/Foerderung-des-laendlichen-Raumes/GAK/Foerderbereich4-25-neu.pdf?__blob=publicationFile&v=5

7: Landschaftspflegerichtlinie Teil A, ab einer Bagatellgrenze von 200 € pro Jahr, das entspricht mindestens 3334 an Hecken- oder anderer für den Naturschutz nicht beackerter Fläche (z. B. Blühstreifen).

Unser Vorschlag: Ein fachgerechter Sanierungs- und Pflegeschnitt von Hecken sollte als eigener Fördergegenstand in Hecken-Förderprogrammen enthalten sein.

 

Das vielerorts fehlende Heckenmanagement aufgrund geringer Förderung, mangelnder wirtschaftlich tragfähiger Nutzungsperspektiven und pauschalen Restriktionen hat dazu geführt, dass viele bestehende Hecken aufgrund von Verkahlung im unteren Bereich oder Überalterung ihre Ökosystemdienstleistungen im Erosionsschutz und dem Erhalt der Biodiversität nicht mehr erfüllen. Zudem benötigen Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen bei der Pflanzung von Hecken die Sicherheit, dass die angelegten Hecken in ihrer ursprünglichen Größe gehalten werden können, und nicht in angrenzende Flächen hineinragen und dort zu Ertragsminderungen oder Verkehrsbehinderungen führen. Ohne die Perspektive, die Pflege (inkl. des Saumes) durch Förderung zu bezahlen und ggf. an Dritte abgeben zu können, bleibt die Anlage von Hecken für viele Landwirt:innen und Flächeneigentümer:innen unattraktiv und wird nicht umgesetzt. Ein fachgerechter Rückschnitt ist kostenintensiv, auch bei Verwertung des Schnittgutes nicht allein wirtschaftlich tragfähig und bedarf daher angemessen hoher Fördersätze. Als erfolgreiches Beispiel kann auch hier eine Förderung aus Sachsen angeführt werden1; hier gewährt die Förderrichtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014 bzw. neu FRL NE/2023) alle 7 bis 15 Jahre einen Förderbetrag von 6,77 €/m2 Hecke für die fachgerechte Heckenpflege.

 

Ein spannender Ansatz kommt aus Frankreich: Betriebe, die ein bestimmtes Mindestmaß an Hecken haben2 und ähnlich wie bei der Biozertifizierung ausgearbeitete Kriterien nachhaltigen Heckenbewirtschaftens erfüllen3, bekommen eine attraktive zusätzliche Flächenprämie von 20 € pro Hektar Betriebsfläche, wobei jeder Meter Heckenlänge unbürokratisch in 20m2 Fläche umgerechnet wird, unabhängig von der tatsächlichen Breite. Im Rahmen des französischen „Pacte en faveur de la haie“ ist auch vorgesehen, dass die CO2-Speicherungsleistungen in den CO2-Zertifikatemarkt integriert werden, sodass Landwirt:innen unter bestimmten Umständen diese Leistung ihrer Hecke sehr direkt bezahlt bekommen.4

 

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1: In Sachsen wurde im Zeitraum von 2014-2022 1,8 Millionen Quadratmeter Hecken gepflegt (Medieninformation SMEKUL 2022)

2: Durchschnittlich 35 Meter Heckenlänge pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, davon mindestens auch durchschnittlich 35 Meter pro Hektar Ackerland.

3: Dazu gehört insbesondere der fachgerechte Rückschnitt, aber auch Schutz, ggf. Sanierungsmaßnahmen, außerdem ist damit eine Unterstützung bei der Vermarktung verbunden. 

4: Vgl. Action 9: https://agriculture.gouv.fr/telecharger/139283 (zuletzt überprüft Juni 2025)

Unser Vorschlag: Zum Erhalt traditioneller Hecken- und damit Landschafts-Gestaltungsformen, deren Anlage mehr Zeit und spezifischere Kenntnisse erfordert als bloßes Abstocken der Gehölze, sollten höhere Stundensätze oder Festbeträge pro laufendem Meter Hecke genehmigt oder in eigenen Fördermodulen festgelegt werden.

 

Überall in Europa gab es historisch Hecken, die auf regional unterschiedlich ausgeprägte Weisen zu für Weide- und Wildvieh undurchdringlichen „lebendigen Zäunen“ geformt wurden: Je nach vorherrschender Gehölzart durch Biegen und/oder Knicken, teils in Kombination mit dem Zurückschneiden einzelner Pflanzen in verschiedenen Höhen oder mit Verflechten. An alten Knicks in Schleswig-Holstein kann beobachtet werden, dass hier auch die heute fast nur noch in den Niederlanden und Großbritannien in landschaftsprägendem Ausmaß praktizierte Technik des Heckenlegens üblich war1. Seit der Einführung des industriell hergestellten Stacheldrahtes in Deutschland in den 1880er Jahren ist diese Art der Heckenpflege jedoch stark zurückgegangen und vielerorts bereits gänzlich in Vergessenheit geraten. In einzelnen Regionen ist die regional verwurzelte traditionelle Heckenform überliefert: Dazu gehören die Wallhecken im Münsterland und in Schleswig-Holstein (in letzterer Region aufgrund der traditionellen Bearbeitungsart „Knicks“ genannt), ebenfalls aus dem Münsterland die „Lippborger Biegehecke“ sowie die „Nieheimer Flechthecke“ im Paderborner Land sowie die Marktoberdorfer Biegehecke im Ostallgäu2.

 

Die historischen Heckenformen und ihre Pflegemaßnahmen haben große Vorteile gegenüber einem bloßem Auf-den-Stock-Setzen von Heckenpflanzen, das vielerorts als einzige Form der Pflegemaßnahme verblieben ist. Werden alle Pflanzen eines Heckenabschnitts abgestockt, verlieren sie und die in ihnen lebenden Tiere sämtlichen Schutz vor Witterung und Fressfeinden. Besonders in ausgeräumten Landschaften finden viele Heckenlebewesen dann keine Ersatzzuflucht. Manche Vogelarten haben ihre Reviere, sodass auch die Vögel, die im verschwundenen Heckenabschnitt gelebt haben, nicht ohne weiteres in den verschonten Nachbarabschnitt der Hecke umsiedeln können – dieser ist ggf. schon von anderen Artgenossen besetzt. Wird eine Hecke dagegen wie traditionell üblich nur strauchweise zurückgeschnitten, geknickt, nachgebunden usw., kommt es nicht zu diesem in regelmäßigen Abständen sich wiederholenden Wegfall des Lebensraumes. Alle Funktionen der Hecke bleiben kontinuierlich erhalten.

 

Diese Arbeit erfordert spezifische traditionelle Kenntnisse, die nurmehr von wenigen Menschen beherrscht und meist ehrenamtlich weitergegeben und angewendet werden. Dieses Kulturerbe3 – sowohl der Anblick entsprechend traditionell gestalteter Hecken in der Landschaft wie auch die dazugehörigen Kenntnisse – drohen verloren zu gehen. In Großbritannien erfahren die dort verbreiteten vielfältigen regionalen und nach wie vor landschaftsprägenden Legetechniken seit etwa 40 Jahren eine Renaissance, indem unter dem Motto „preserving the past to protect the future“ sehr erfolgreich die Kombination aus Kulturerbe und ökologischem Mehrwert in das öffentliche Bewusstsein getragen wurde; inzwischen interessieren sich dort auch vermehrt junge Menschen für das Erlernen dieser Kulturtechniken. Das sollte auch in Deutschland unser Ziel sein. Denkbar wären neben ausreichend hohen Fördersätzen zur Durchführung der notwendigen Arbeiten (ggf. in Kooperation mit Fördermitteln aus dem Bereich der Kulturförderung) auch eine Implementierung in Freilichtmuseen4, die Einrichtung von Kursen, Angebote für Schulexkursionen, usw.

 

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1: Dies lässt sich auch heute noch an sogenannten Knickharfen erkennen. Hier wachsen aus einem waagerecht verlaufendem Gehölzteil, einem vor längerem geknickten Trieb, senkrechte Oberseitentriebe nach oben.

2: Für sie suchen wir aktuell noch nach verbliebenen Exemplaren und Menschen, die diese Technik noch kennen; der letzte uns bekannte Bericht darüber stammt von 2013.

3: In NRW wurde die Nieheimer Flechthecke als immaterielles UNESCO-Kulturerbe anerkannt.

4: Als vorbildliches Beispiel kann hier das Freilichtmuseum Detmold angeführt werden, in dem verschiedene traditionelle Heckenformen aus NRW angelegt und mit Einladung der Bevölkerung zur Beteiligung jedes Jahr von Expert:innen gepflegt werden, die das Wissen in den letzten dreißig Jahren wieder belebt haben.

Unser Vorschlag: Eine naturschutzgerechte wirtschaftliche Beerntung und Nutzung, auch von Schnittgut, muss im Kontext von Förderprogrammen erlaubt bleiben.

 

Grundsätzlich (vgl. die rechtliche Vorbemerkung oben) ist die wirtschaftliche Nutzung von Hecken, auch durch Beerntung von Früchten und/oder Blättern, zu erlauben, wenn der lokale Bestand der Pflanze dadurch nicht gefährdet wird. Auch wenn Förderprogramme in Anspruch genommen werden, sollte nicht zur vermeintlichen Erhöhung des Naturschutzwertes ein Ausschluss der wirtschaftlichen Nutzung der Hecke zur Förderbedingung gemacht werden.

 

Eine Nutzung von Schnittgut, das durch extensiven Rückschnitt entsteht , ist wirtschaftlich nicht besonders lukrativ, steht aber mit den Zielen des Naturschutzes weiterhin im Einklang. Ob es zur Fütterung von Tieren oder zur Energiegewinnung durch Verbrennen genutzt wird, in jedem Fall werden dadurch an anderer Stelle Ressourcen eingespart, die ggf. auch noch von weiter her hätten herbeitransportiert werden müssen. Dasselbe gilt für das – in der Regel nur in Handarbeit mögliche – Ernten von Blättern, Früchten und Nüssen. Deshalb stellt eine staatliche Honorierung der Flächenbereitstellung für die Hecken, die Anrechnung für GLÖZ8, sowie eine Förderung des Pflegeschnittes bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Nutzung der Hecke keine unangemessene Doppelfinanzierung dar.

4. Gestaltung von Kompensationsmaßnahmen

Unser Vorschlag: Um sicherzustellen, dass Projekte, für die Kompensationsgelder in Anspruch genommen wurden, auch tatsächlich und fachgerecht umgesetzt werden, braucht es fachliche Standards und Kontrollen.

 

 

Vergleiche Punkte 2.2 und 2.3

Unser Vorschlag: Bei der Bilanzierung von Kompensationsmaßnahmen mit Hecken sollten die Kosten für die Pflege über den gesamten Verpflichtungszeitraum einberechnet werden.

 

Bei der Neuanlage von Hecken als Kompensationsmaßnahme wird vielfach neben der Pflanzung lediglich eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege in den ersten zwei bis fünf Jahren vorgesehen. Der Verpflichtungszeitraum für Kompensationsmaßnahmen erstreckt sich aber in der Regel über 25 bis 30 Jahre, in denen die Hecke noch mehrfach gepflegt werden muss und in denen keine Förderprogramme für die Fläche in Anspruch genommen werden können. Um sie zu finanzieren, müssen die in dieser Zeit voraussichtlich anfallenden Pflegekosten also von vornherein in die Bilanzierung der Kompensation einberechnet werden. Die gängigen Fördersätze für Pflegearbeiten werden in Empfehlungen 3.1, 3.2 und 3.3 dargestellt:

 

  • Verkehrswert der Fläche: regional unterschiedlich
  • Anlage und Anwuchspflege: ca. 8 €/m2 (einmalig für 3-5 Jahre)
  • Pflege (Auf-den-Stock-Setzen): ca. 7 €/m2 (alle 7 bis 15 Jahre)

 

Bei der baurechtlichen Eingriffsregelung oder beim Ausgleich von gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Abs. 3 BNatSchG sollte direkt mit einem monetären Ansatz gearbeitet werden, der die tatsächlichen Wiederherstellungskosten der zerstörten Biotope in Geldwerten bemisst (z. B. monetäres Ökokonto der Stadt Ludwigsburg1).

 

Die Genehmigungsbehörden sollten prüfen, ob diese Finanzierung gewährleistet ist oder nicht. Nur im Falle einer Gewährleistung ist auch von einer dauerhaft erfolgreichen Maßnahme auszugehen. Sollten einer solchen Praxis Hemmnisse entgegenstehen, sollten diese abgebaut werden. Dazu gehören z. B. häufig die Biotopwertverfahren sowie eine ungenügende Fachkenntnis seitens der Behörden. Als Maßnahmen eignen sich dafür z. B. die Schulung von Behördenmitarbeit:innen, um eine fachgerechte Pflege und deren Kosten beurteilen zu können (siehe Punkt 2.3), sowie behördliche Erlasse oder Anpassungen in Verordnungen des Landes durch obere Behörden, wie dem Ministerium oder der oberen Naturschutzbehörde (siehe Punkt 4.3).

 

Außerdem sollten die Kosten für die Kompensation bereits auf Eingriffsseite möglichst realistisch abgebildet werden und in die Erschließungskosten eingestellt werden.

 

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1: http://landschaftspark.org/materialien/up/LB/LEITFADEN_Oekokonto_Ludwigsburg.pdf

Unser Vorschlag: Die Bilanzierung von Ökopunkten bzw. Biotopwerten sollten den ökologischen Wert von Heckenbeständen wiederspiegeln und dabei gleichzeitig das Erreichen des Zielzustands bei der Heckenentwicklung fördern. Dazu müssen insbesondere bei Planungswerten Anreize für wertgebende Pflegemaßnahmen gesetzt werden. Bilanzmodelle in den Verordnungen und Handreichungen sollten dahingehend überarbeitet werden.

 

Biotopwertverfahren sind zwischen und zum Teil auch innerhalb der Bundesländer uneinheitlich. Besonders einfache Biotopwertverfahren vergeben je eine feste Punktzahl für Bestände (für die Bemessung des Kompensationsbedarfs beim Eingriff) und für die Neuanlage (Planwert für die Kompensationsmaßnahme). Somit werden unterschiedliche Wertigkeiten im Bestand und auch bei der Neuanlage nicht abgebildet. Anreize, besonders hochwertige Hecken zu entwickeln, fehlen.

 

Stattdessen sollte es Spannbreiten mit graduellen Übergängen geben, wie bspw. in der Ökokontoverordnung Baden-Württemberg (ÖKVO BW)1. Innerhalb dieser Spannen sollten die Punktzahlen im Einzelfall anhand von naturschutzfachlichen Kriterien ermittelt werden. Dazu könnte bspw. ein Grundwert angegeben werden mit Zu- und Abschlägen. Diese Kriterien sollten neben der Ausprägung der Hecke selbst auch Pflegequalität (z.B. langfristige Bewirtschaftungskonzepte) und den räumlichen Kontext einbeziehen. Hecken sind neben Fließgewässern die wichtigsten linienhaften Strukturen für den Biotopverbund.

 

Zudem könnten die Pflegeschritte als Einzelmaßnahmen bilanziert werden. Das erleichtert auch die Erfolgskontrolle der Maßnahmen. Eine leistungsbezogene Staffelung nach Pflegeschritten könnte z.B. folgendermaßen aussehen:

 

  • für Anlage und Anwuchspflege (erste 3-5 Jahre)
  • für erstes Auf-den-Stock-Setzen (nach 7-15 Jahren)
  • für wiederholtes Auf-den-Stock-Setzen

 

Außerdem sollten für folgende Fälle Zuschläge erteilt werden:

 

  • Teilung großer Schläge
  • Lage in Biotopverbundsystem
  • Einrichtung von breiten Säumen
  • artenreiche Ausprägung
  • Strukturreichtum (z.B. Hecke mit Überhältern)
  • langfristiges Bewirtschaftungskonzept
  • Schaffung besonderer Strukturen (Totholz, Steinhügel,…)
  • Förderung von gefährdeten, gebietsheimischen Beständen (z.B. seltener Wildobstarten)

 

Abschläge sollte es dementsprechend für folgende Sachverhalte geben:

 

  • strukturarme Ausprägung
  • artenarme Ausprägung
  • Vorkommen invasiver Arten
  • Standorte ohne volles Entwicklungspotential (z.B. an Wegrändern mit Schattendruck)
  • sonstige Beeinträchtigungen

 

Wichtig: ob ein Zuschlag gewährt wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Beispielsweise kann die Teilung großer Schläge nachteilig sein, wenn davon geschützte Offenlandarten bedroht wären.

 

Einige dieser Elemente finden sich in der ÖKVO BW24 bzw. sind davon inspiriert. Die ÖKVO BW unterscheidet zwischen verschiedenen Heckentypen und bemisst Ökopunktspannen sowohl bei Bestands- als auch bei Planungswerten. Das ermöglicht Maßnahmen zur Bestandsaufwertung und differenziert bei der Neuanlage von Hecken.

 

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1: Ökokontoverordnung Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/en/natur-und-landschaft/oekokonto-verordnung

Unser Vorschlag: Neben der Neuanlage sollten auch Bestandsaufwertungen als Kompensationsmaßnahme Anerkennung finden.

 

Bestehende Heckenstrukturen bieten einen höheren Biotopwert als neu angepflanzte Jungpflanzen. Ungepflegte bzw. ökologisch minderwertig ausgeprägte Heckenstrukturen aufzuwerten sollte daher neben der Neuanpflanzung von Hecken auch als Kompensationsmaßnahme zugelassen werden. Aufwertungen können bspw. darauf abzielen, die Struktur- und Artenvielfalt in den Hecken zu erhöhen und sie langfristig zu möglichst hochwertigen Biotopen zu entwickeln.

 

Beispielsweise entwickelt sich eine ungepflegte Hecke langfristig zu einer Baumreihe mit Waldbaumarten. Blühende und fruchttragende Wildobstarten werden dabei verdrängt und die vielfältigen und undurchdringlichen bodennahen Heckenstrukturen gehen verloren. Beides lässt sich bspw. durch den Heckenschnitt in Kombination mit der Entwicklung von Waldbäumen als Überhalter in Einklang bringen. Eine weitere Möglichkeit wäre das traditionelle Heckenlegen oder Knicken, wodurch besonders dichte und lebendige Heckenstrukturen entstehen. Auch ein selektiver Heckenschnitt durch gezieltes Auf-den-Stock-Setzen dominanter Waldbaumarten unter Schonung von niedrigeren, fruchttragenden Gehölzarten ist vielversprechend.

 

Damit Bestandsaufwertungen durchgeführt werden können, müssen sie auch über die Biotopwertverfahren bilanziert werden. Vorschläge dazu finden sich in Empfehlungen 4.3.

Unser Vorschlag: Ersatzmaßnahmen mit Hecken sollten gegenüber Ersatzgeldzahlungen bevorzugt werden, wenn Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds kompensiert werden müssen. Auch hier sind die Landesbehörden gefragt, den UNBen rechtssichere Hilfestellungen bzw. Vorgaben zu unterbreiten.

 

 

Bauwerke, im Zuge der Energiewende insbesondere Windenergieanlagen, können das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen. Ein gleichartiger Ausgleich für solche Eingriffe kann nur durch den Abbau anderer vertikaler Bauten geschaffen werden. Dementsprechend werden Eingriffe in das Landschaftsbild bisher vorrangig durch Ersatzgeldzahlungen kompensiert.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch festgestellt, dass „auch Ersatzmaßnahmen in Betracht [kommen], die in anderer Art und Weise und mit Bezug auf andere die Landschaftswahrnehmung bestimmende Faktoren positiv auf das Landschaftsbild einwirken“ und für eine „gleichwertige Herstellung der betroffenen Funktionen“ sorgen1. Da Ersatzmaßnahmen direkt flächenwirksam sind, sind sie gem. § 13 BNatschG gegenüber Ersatzgeld zu bevorzugen.

 

Heckenlandschaften sind mit ihrer Vielfalt und Eigenart prädestiniert das Landschaftsbild positiv zu prägen. Entscheidend für effiziente Verfahren ist, dass Kompensationsbedarf und Ersatzleistung angemessen und einheitlich kalkuliert werden (z.B. über landschaftsplanerische Bewertungsverfahren oder rein monetäre Ansätze). Diese Grundlagen müssen auf Basis von Best-Practice Beispielen noch geschaffen werden.

 

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1: BVerwG 7 C 3.23 – Urteil vom 12. September 2024: https://www.bverwg.de/de/120924U7C3.23.0 

Unser Vorschlag: Der Verpflichtungszeitraum sollte an die Finanzierung gekoppelt werden.

 

Einer dauerhaften Verpflichtung sollte nur bei dauerhaft gesicherter Maßnahmenfinanzierung (s. 4.3) zugestimmt werden. Kann keine dauerhafte Finanzierung sichergestellt werden, bspw. bei einem privaten Eingriffsverursacher, ist ein angemessener, befristeter Verpflichtungszeitraum zu wählen, was i. d. R. 25 bis 30 Jahre bedeutet (§ 12 (1) BKompV1).

 

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1: „Die während des nach § 15 Absatz 4 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetz festgesetzten Zeitraums erforderliche Unterhaltung von Kompensationsmaßnahmen umfasst die zur Entwicklung und Erhaltung erforderliche Pflege. Der Unterhaltungszeitraum richtet sich nach der für die Erreichung des Kompensationsziels erforderlichen Dauer; er überschreitet in der Regel die Dauer von 25 Jahren nicht“

Unser Vorschlag: Im Anschluss an den Verpflichtungszeitraum im Rahmen der Kompensationsmaßnahme muss die Fläche zu regulären Förderprogrammen zugelassen werden.

 

Der Verpflichtungszeitraum für Kompensationsmaßnahmen beträgt in der Regel 25 bis 30 Jahre, in denen keine Fördergelder für dieselben Aufwendungen beantragt werden können. Eine Anschlussförderung für die dauerhafte Pflege gewährleistet einen dauerhaft guten Zustand der Fläche und sichert somit langfristig das Kompensationsziel. Wird die Pflege der Hecke nach dem Verpflichtungszeitraum weder über Kompensationsmaßnahmen noch über Förderprogramme finanziert, kann nicht von einer Funktionssicherung ausgegangen werden. Um auch hier unterschiedlicher, ggf. restriktiver Auslegungspraxis bei den Genehmigungsbehörden vorzubeugen, sollten Erlasse oder Anpassungen in Verordnungen der Länder die Möglichkeit zur Anschlussförderung für Kompensationsflächen garantieren.

Unser Vorschlag: Eine Vorgabe für Kompensationsmaßnahmen sollte sein, dass die Hecke auch während der Kompensationszeit u. a. wirtschaftlich genutzt werden darf, das betrifft nicht nur das Schnittgut, sondern auch die Ernte von Früchten und Blättern. Dies ließe sich sogar mit dem Schutzstatus verbinden.

 

Aus guter Naturschutz-Absicht wird häufig – teils als behördliche Maßgabe, teils aus Eigeninitiative von denjenigen, die ein Kompensationsprojekt planen – eine Nutzung der für Kompensation vorgesehenen Strukturen ausgeschlossen. Tatsächlich mindert aber weder eine extensive Ernte von Früchten und Blättern noch eine sinnvolle Verwendung von anfallendem Schnittgut den Biotopwert. Vielmehr trägt ein wirtschaftliches Eigeninteresse der Bewirtschafter:innen an der Entwicklung der Hecke dazu bei, das Biotopziel auch tatsächlich zu erreichen und so seine Funktion für den Naturschutz zu sichern. Deshalb ist es wichtig, dass nicht nur von Behördenseite kein Ausschluss wirtschaftlicher Nutzung bei Kompensationsanträgen gefordert wird, sondern gerade positiv die Vorgabe gilt, dass eine Nutzung im Projektantrag nicht ausgeschlossen werden darf, um als Kompensation zugelassen zu werden. Eine solche Praxis durch die Genehmigungsbehörden kann über Erlasse oder Anpassungen in bestehenden Verordnungen des Landes durch obere Behörden gelenkt werden.

 

Dies sollte mit dem gesetzlichen Schutz verknüpft werden, indem nicht-schädigende Nutzungen in den „nähere Bestimmungen“ für geschützte Landschaftselemente ausdrücklich erlaubt werden. Das erspart viel bürokratischen Genehmigungsaufwand und schafft Rechtssicherheit für Landwirt:innen und andere Hersteller:innen von Heckenprodukten.

Unser Vorschlag: Ersatzgeld sollte vorrangig für Maßnahmen eingesetzt werden, für die es keine ausreichende Förderung gibt.

 

Gibt es beispielsweise in einem Bundesland bislang eine Förderung für die Neuanlage von Hecken, nicht aber für die Pflege bestehender oder die Sanierung stark degradierter Hecken, sollte Ersatzgeld gezielt genutzt werden, um diese Lücken zu schließen.

5. Weitergehende Vorschläge

Unser Vorschlag: Die Entwicklung regionaler Nutzungskonzepte sollte als eigener Fördergegenstand in Hecken-Förderprogrammen berücksichtigt werden.

 

Es braucht ökonomische Perspektiven für die Nutzung von Hecken, um diese langfristig wieder als attraktiven Bestandteil in der Landwirtschaft zu etablieren. Regionale Nutzungskonzepte, die mit lokalen Akteuren (Landwirt:innen, Kommunen, Dienstleister:innen, Naturschutz) entwickelt werden, können diese bisher häufig fehlende Perspektive bieten. Die bislang bestehende Kombination aus der notwendigen Pflege, einer mangelnder Pflegeförderung und ggf. sogar auferlegten Nutzungsverboten stellt wirtschaftlich ein Ungleichgewicht zulasten der Bewirtschaftenden dar und ist nicht zielführend.

 

So könnten z. B. regionale Wertschöpfungsketten und Vermarktungsinitiativen für Lebensmittelerzeugnisse aus Hecken gefördert werden (Hecken-Brotaufstriche, Hecken-Kuchen im örtlichen Café, …), nicht zu vergessen Produkte, die die vielfältigen Möglichkeiten von Heckenpflanzen zur Gesundheitsförderung heben (Hecken-Säfte, Hecken-Tees, alkoholische Auszüge in Form von Spirituosen und Tinkturen, …). Auch eine regionale Nutzung der Biomasse aus der Hecken- und Landschaftspflege könnte mithilfe von Förderprogrammen angeregt werden (energetische Nutzung, Kompostierung). Statt Förderungen auszubauen, die die Kosten für die „Entsorgung“ von Schnittgut übernehmen, sollten Förderprogramme dazu beitragen, dass Schnittgut nicht mehr Kosten verursacht, sondern mittelfristig Gewinn bringt.

 

Eine wirtschaftliche Heckennutzung ist inzwischen vielerorts aus der Praxis gekommen. Bei ihrer Wiederaufnahme handelt es sich aktuell um Pionierarbeit. Daher sollten die Erstellung und Umsetzung entsprechender Konzepte sowie die Anschaffung zu ihrer Umsetzung benötigter Technik förderfähig sein. Bedingung muss sein, dass für den Naturschutz zweckmäßige Intervalle (beim Auf-den-Stock-Setzen wären das Intervalle von 7–15 Jahren) eingehalten werden und das Auf-den-Stock-Setzen nur abschnittsweise erfolgt.

 

Eine erfolgreiche Form der Förderung von regionaler Hecken-Wertschöpfung jenseits klassischer „Finanz-Förderprogramme“ macht der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen vor: Hier wurde – zunächst als Projektstelle, dann aufgrund der guten Annahme und des Erfolgs dauerhaft – eine Stelle geschaffen, die Besitzer:innen von Hecken unkompliziert u. a. Abnahmeverträge mit drei verschiedenen Energieholz-Hackschnitzel-Unternehmen vermittelt.1

 

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1: https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Amt%20f%C3%BCr%20Planung,%20Naturschutz%20und%20Mobilit%C3%A4t/Natur%20und%20Artenschutz/F%C3%B6rderprogramme/

Unser Vorschlag: Die Anschaffung von Technik zur Heckenpflege sollte in Förderprogrammen bedacht werden.

 

Um die Pflege von Hecken langfristig zu vereinfachen, kann die Anschaffung spezieller Technik sinnvoll sein1. Diese sollte förderfähig sein, sei es als Modul in speziellen Hecken-Förderprogrammen oder im Kontext von Förderprogrammen, die auch die Anschaffung anderer landwirtschaftlich notwendiger Technik beinhalten.

 

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1: Von Akteuren aus Nordrhein-Westfalen wurde uns von Hecken berichtet, die auf der Straßenseite von kommunaler Seite in schrägem Winkel geschnitten wird (das ist vorteilhaft zum Erhalt der Dichte der Hecke sowie der Pflanzengesundheit), während die LandwirtInnen in Ermangelung entsprechender Technik auf der Ackerseite, für deren Rückschnitt sie zuständig sind, die Hecke bis zu einer Höhe von 3 m senkrecht zurückschneiden, darüber aber gar nicht mehr, was insgesamt zu Hecken „mit Schlagseite“ und einem recht skurrilen Landschaftsbild führt.

Unser Vorschlag: Es muss eine finanziell funktionierende Möglichkeit geschaffen werden, wie regional hergestellte, gebietseigene Gehölze kleinerer Baumschulen auch bei Projekten zum Einsatz kommen können, die aus öffentlichem Geld (mit-)finanziert werden.

 

Für die Heckenpflanzung in der freien Natur ist sinnvollerweise bei bestimmten Sträuchern und Bäumen die Verwendung gebietseigener Gehölze seit über 25 Jahren empfohlen und seit März 2020 Pflicht.

 

Dabei gibt es eine praktische Schwierigkeit: Die gebietseigene Herkunft muss durch eine Zertifizierungsstelle zertifiziert werden, die ihrerseits bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert sein muss. Dieser Akkreditierungsprozess ist aufwändig und teuer, da die DAkks die Arbeit der Zertifizierungsstelle begleitet und überprüft, indem z.B. Mitarbeitende bei den Kontrollen der zu zertifizierenden Betriebe begleitet werden. Das wiederum führt zu deutlich höheren Kosten für akkreditierte Zertifizier1. Das ist für viele kleinere Baumschulen finanziell nicht möglich – wenn sie diese Mehrkosten auf ihre Pflanzenpreise aufschlagen, sind sie am Markt nicht mehr mit den größeren Baumschulen konkurrenzfähig, die diese Kosten auf deutlich mehr Pflanzen aufteilen und diese so gleichbleibend günstig anbieten können. Solange eine Baumschule sich nicht durch eine DakkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifizieren lässt, kann sie ihre Ware für entsprechende Projekte gar nicht mehr verkaufen – das aber ist der Haupteinsatzort für regionale Heckenpflanzen –, sodass sie ebenfalls nicht bestehen kann. So führt die nicht an den Unternehmensumsatz gekoppelte Zertifizierungsgebühr zu einem Wettbewerbsvorteil für große Baumschulen.schulen.

 

Auch sachlich torpediert diese finanzielle Schwachstelle der Regelung den ursprünglichen Sinn der Regelung zu Gehölzen: Das Ziel bestand darin, dass durch eine Pflicht zu Pflanzen aus regionalem Saatgut a) die regionale Genvielfalt nicht durch wenige Genpools aus einzelnen Beständen verdrängt wird, die durch große Baumschulen günstig hergestellt werden konnte, und b) dadurch gerade die kleineren, regionalen Baumschulen, die pro Pflanze entsprechend höhere Produktionskosten haben, am Markt bestehen können: Da nur sie diese regionalen Gehölze anbieten könnten, gäbe es, so die ursprüngliche Logik, kein preisgünstigeres Angebot für das nachgefragte Produkt und die für sie notwendigen Preise würden bezahlt. Durch die Akkreditierungspflicht und eine Lücke in der Regelung werden aber genau diese Ziele nicht erreicht: Eine Baumschule muss weder ihren Geschäftssitz in der „Gehölzregion“ haben noch müssen die Pflanzen in der Herkunftsregion aufwachsen, außerdem sind die Regionen (ursprünglich mit dem sinnvollen Gedanken, kein zu kleines Nadelöhr für verfügbare Ware zu schaffen) recht groß2. Das führt dazu, dass etwa für Gehölze, die in Hessen angepflanzt werden sollen, große Baumschulen aus Norddeutschland Samen in akkreditiert-zertifizierten Sammelstellen in Nordrhein-Westfalen sammeln und in Regionen anziehen, wo Boden preisgünstiger ist, aber dadurch nicht unbedingt dem Boden der „Zielregion“ der Pflanze entspricht. Regionaler für ein Heckenprojekt in Hessen wäre aber Ware einer Baumschule, die ihre Samen in Hessen sammelt und ebendort zu Pflanzen zieht. Die aber kann sich die Zertifizierung durch die akkreditierte Zertifizierstelle nicht leisten – jedenfalls nicht, solange sie beim Verkauf in wirtschaftlicher Konkurrenz mit dem unregionalen Großunternehmen konkurrieren muss.

 

Zur Lösung des Problems gibt es verschiedene Möglichkeiten: Einzelne Bundesländer erkennen auch die Zertifizierung durch bestimmte Zertifizierungsstellen ohne DAkkS-Akkreditierung für ihre Projekte an. Diese unkomplizierte Möglichkeit erfordert freilich entsprechendes Vertrauen und dafür möglicherweise eine lange Zusammenarbeit mit diesen Zertifizierungsstellen.

 

Eine zweite Möglichkeit bestünde in einer Bezuschussung der Zertifizierungsgebühren: Alle Baumschulen müssen nur einen bestimmten Prozentsatz3 ihres Umsatzes mit gebietseigenen Gehölzen an Zertifizierungskosten selber tragen, die darüber liegenden Kosten werden über ein Förderprogramm übernommen. So wäre die Chancengleichheit auf dem Markt wieder hergestellt.

 

Eine dritte Möglichkeit läge in einer Überarbeitung der Definition von gebietseigenen Gehölzen: Zum einen könnte die Definition von Regionalität dahingehend verschärft werden, dass nicht nur das Genmaterial aus der jeweiligen Region stammen, sondern die Pflanze auch dort gewachsen sein muss. Das ist auch fachlich sinnvoll, denn Pflanzen passen sich unabhängig von ihrem Genmaterial an Boden und Klima ihres Wuchsortes an. Vor allem aber sollte – bei gleicher Qualität – eine Bevorzugung von Ware aus dem näheren Umfeld festgeschrieben werden: Wenn im obigen Beispiel der zu pflanzenden Hecke in Hessen also eine regionale Baumschule ebenfalls die gewünschten Pflanzen liefern kann, müsste dann die Ware für öffentlich (mit-)finanzierte Projekte dort bestellt werden – auch wenn sie teurer ist, also entgegen den sonst üblichen und in vielen Förderprogrammen explizit vorgeschriebenen „Maßgaben von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“. In diesem Falle wäre die teurere Zertifizierung auch für die kleinere Baumschule über den Verkaufspreis finanzierbar. Diese Lösung ist vielleicht die eleganteste und wäre eine Weichenstellung zu nachhaltigeren Vorgaben zum Umgang mit Geld, lässt sich aber am wenigsten kurzfristig und auf Landesebene umsetzen.

 

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1: Zur Veranschaulichung: Wir wissen von Baumschulen, die bei nicht akkreditierten Zertifizierern etwa 200 € jährlich für ihre Zertifizierung gezahlt haben und nach dem Wechsel zu einem akkreditierten Anbieter nun das zehnfache zahlen.

2: Ganz Deutschland ist in nur sechs Regionen aufgeteilt.

3: Diese sollte sich an dem Prozentsatz orientieren, dem die Zertifizierungsgebühr für die größten Baumschulen in Deutschland gemessen an ihrem Gehölzumsatz entspricht.

Unser Vorschlag: Kommunale und andere öffentliche Flächeneigentümer:innen sollten bei der Vergabe von Pachtverträgen für ihre Flächen Gemeinwohl-Kriterien anwenden, welche auch die Anlage von Hecken und Streuobst als positives Bewertungskriterium enthalten.

 

Anstelle einer Vergabe an diejenigen, welche die höchste Pachtgebühr bieten, werden so Pächter:innen ausgewählt, welche die meisten positiven Leistungen für Natur und Gesellschaft erbringen. Weitere Hinweise zur Gemeinwohlverpachtung finden Sie auf der Website der AbL Mitteldeutschland. Im dort vorgeschlagenen Gemeinwohlkatalog ist die Anlage von Gehölzen berücksichtigt. Auch können Vorgaben zur Pflanzung von Hecken und Gehölzen in Pachtverträgen festgehalten werden.

Handlungsempfehlung Hecken

Lesen Sie hier die Handlungsempfehlung mit Vorschlägen zur Ausgestaltung

 

 

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Stand: Februar 2026