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Empfehlungen für effektive Förderung und Finanzierung

Moderne Agroforstsysteme

Diese Empfehlungen zeigen, wie politische Rahmenbedingungen – vor allem Förder- und Ausgleichsmaßnahmen – agroforstlich fit gemacht werden können. Sie beruhen auf einer Analyse bestehender Programme in den Bundesländern und werden im Austausch mit Praxis, Wissenschaft und Verwaltung laufend weiterentwickelt. Ziel: ein strukturierter Überblick und konkrete Ansatzpunkte für die Bundesländer.

 

 

 

Vorschläge auf Landesebene

Unser Vorschlag: In allen Bundesländern sollten unbürokratische und umfassende Agroforst-Investitionsförderprogramme verfügbar sein. Wir schlagen eine gestaffelte Förderung vor, die einen Anreiz für den Einstieg in die Agroforstwirtschaft bietet und Systeme mit hohem Natur- und Ressourcenschutzwert verstärkt fördert.

 

Hintergrund: Die Anlage von Agroforstsystemen erfordert hohe Anfangsinvestitionen, während finanzielle Erträge aus den Gehölzen erst nach Jahren anfallen und oft unsicher sind. Dennoch profitieren Gesellschaft und Umwelt erheblich von den vielfältigen Ökosystemdienstleistungen. Eine öffentliche Beteiligung an den Investitionskosten ist daher nicht nur für Landwirt:innen essenziell, sondern auch sachlich gerechtfertigt.

Laut EU-Verordnung 2021/2115 können Mitgliedstaaten Investitionen in Agroforstsysteme mit bis zu 100 % fördern. Die Implementierung des Fördertatbestandes „Investitionsförderung zur Einrichtung von Agroforstsystemen“ im aktuellen GAK-Rahmenplan ist sehr positiv zu bewerten. Jedoch werden diese Möglichkeiten in den Bundesländern bislang nur eingeschränkt genutzt. Derzeit gibt es in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen Förderprogramme für die Anlage von Agroforstsystemen (Stand: März 2025). Bayern gewährt beispielsweise eine Förderung von 65 %, wobei der maximale Förderbetrag je nach Systemtyp zwischen 1.566 und 5.271 € pro ha Gehölzfläche liegt1. Brandenburg und Niedersachse2 planen, im Laufe des Jahres 2025 eine Investitionsförderung für Agroforst einzuführen3.

Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV können bis zum Ende der GAP-Periode weitere Gelder für Hecken und Agroforstsysteme bereitgestellt werden. BMUV und BMEL haben dazu bisher 100 Mio. € Förderung angedacht und entsprechende Konzepte erarbeitet, die von der neuen Bundesregierung ab 2025 unbedingt umgesetzt werden sollten4. Dies könnte eine weitere Finanzierungsquelle für die Bundesländer darstellen.

 

Auf dieser Grundlage fordern wir, dass alle Bundesländer die gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen und eine Investitionsförderung für Agroforstsysteme einführen.

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1: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/rili_gemeinsam_foerderung_aum_2023.pdf

2: https://www.ml.niedersachsen.de/presse/pressemitteilungen/agroforstsysteme-fur-eine-nachhaltige-landwirtschaft-ausbauen-234036.html

3: https://agroforst-info.de/investitionsfoerderung-zur-anlage-von-agroforstsystemen-in-brandenburg-2025/

4: Nähere Informationen beim Agroforst.Jetzt!-Bündnis, zu dem die BaumLand-Kampagne gehört: https://agroforst.jetzt/

Eine Agroforst-Investitionsförderung auf Länderebene sollte sich grundsätzlich an § 4 der GAPDZV orientieren und keine zusätzlichen Hürden aufbauen. Die darin enthaltene Definition eines Agroforstsystems ist allgemein gehalten und bietet Landwirt:innen damit unkompliziert die Möglichkeit, ihr Agroforstsystem an die betriebsspezifischen Bedingungen anzupassen. Eine Koppelung der Agroforst-Investitionsförderung an die Anforderungen der Öko-Regelung 3 ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings sind die Anforderungen der Öko-Regelung 3 derzeit nicht praxistauglich und erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand, was viele Landwirt:innen von einer Umsetzung abhält1. Sie sollten daher dringend überarbeitet werden (Anpassung der Öko-Regelung 3).

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1: Siehe Ergebnisse einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft.

Förderfähig sollten neben der Flächenvorbereitung, Einmessung, Pflanzung und dem Pflanzgut auch Pflege- und Bewässerungsmaßnahmen sowie Nachpflanzungen in den ersten zwei Jahren sein. In Bundesländern ohne spezifisches Beratungsförderprogramm sollten auch Beratungs- und Planungskosten als förderfähige Investitionen anerkannt werden.

Die investive Förderung sollte zudem Anreize bieten, Agroforstsysteme mit höherem Natur- und Ressourcenschutzwert anzulegen. Gehölze für die Nahrungsmittel- und Stamm-/Wertholzproduktion, sowie Strauchgehölze sind dabei höher zu bewerten als Gehölze für den Kurzumtrieb. Systeme mit Sträuchern in der Unternutzung sollten stärker gefördert werden. Zusätzlich sollte ein Bonus für Systeme mit mehreren Gehölzarten und für Gehölzarten mit hohem Naturschutzwert (z.B. Insektenweiden, heimische Gehölze) vergeben werden. Dieser Anreiz kann entweder über eine gestaffelte prozentuale Förderung umgesetzt werden, oder durch eine Staffelung der Förderobergrenzen abhängig von der Komplexität des Agroforstsystems. Solche Regelungen gibt es derzeit in Bayern1 und sind auch in Brandenburg geplant2. Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Maximalsätze im GAK-Rahmenplan nicht verbindlich sind und die Bundesländer den Spielraum nutzen können, um Förderbeträge für besonders diverse Systeme zu erhöhen.

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1: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/m_kulap_i84_agroforstsysteme.pdf; dort unter 5. (S. 2), mit den Abstufungen Kurzumtrieb, Sträucher, Bäume

2: https://agroforst-info.de/wp-content/uploads/2024/12/SEBAS_MLUK_R31.pdf, dort S. 10, mit den Abstufungen Kurzumtrieb, Sträucher, Bäume, Kombination Bäume und Sträucher, sowie einer Zusatzprämie bei Pflanzung von mehr als fünf Gehölzarten je Gehölzsstreifen.

Um einen Anreiz für die Pionierarbeit von Agroforstsystemen zu schaffen und um kleinere Betriebe gezielt zu unterstützen, schlagen wir eine gestaffelte Förderung nach Fläche vor:

 

  • 90 % der förderfähigen Kosten für den ersten Hektar Gehölzfläche pro Betrieb
  • 70 % der förderfähigen Kosten für die folgenden 2 Hektare
  • 50 % der förderfähigen Kosten für darüberhinausgehende Flächen

Unser Vorschlag: Die Komplexität von Agroforstsystemen erfordert eine professionelle Planung und Beratung. Diese sollte in allen Bundesländern finanziell gefördert werden. Die Beratung kann durch anerkannte Beratungsunternehmen und durch öffentliche Beratungsstellen erfolgen.

 

Hintergrund: Moderne Agroforstsysteme sind für viele Landwirt:innen eine neue Form der Bewirtschaftung – Erfahrungswerte und spezifisches Wissen zur Planung, Pflanzung, Pflege und Ernte sind oft noch nicht vorhanden. Eine durchdachte Planung des Systems, abgestimmt auf die Fläche, den Betrieb und die individuellen Ziele, ist entscheidend für Wirtschaftlichkeit und Wertschöpfung des Systems. Agroforstsysteme erfordern zudem hohe Anfangsinvestitionen, die Anpassungen im laufenden System erschweren. Deshalb ist fachkundige Beratung und Planung für Betriebe unerlässlich, um Agroforstsysteme erfolgreich in die Praxis zu bringen.

 

Öffentliche Beratungsstellen, z. B. in Landwirtschaftsämtern und -kammern, können oft eine gutes grundlegendes Informationsangebot zum Thema Agroforst bieten (z.B. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen). Des Weiteren sollte über die Beratungsförderung eine spezialisierte planerische Beratung durch privatwirtschaftliche Fachfirmen bezuschusst werden (als Anteilsförderung oder mit Maximalsätzen). In Thüringen können landwirtschaftliche Betriebe beispielsweise zwischen vier anerkannten Agroforst-Beratungsfirmen wählen und dafür bis zu 2000 € aus ELER-Mitteln erhalten. Ähnliche Angebote gibt es u. a. in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Niedersachsen. Eine Betriebs-individuelle, planerische Agroforst-Beratung aus öffentlicher Hand gibt es derzeit in keinem Bundesland.

Unser Vorschlag: Mit Blick auf den Naturschutz sind Regelungen zu schaffen, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen Planungssicherheit geben und in Gebieten mit Schutzstatus eine differenzierte Bewertung auf Basis der Veränderung gegenüber dem Ausgangszustand zulassen.

 

Hintergrund: In Bezug auf den Naturschutz gibt es zwei mögliche rechtliche Schwierigkeiten:

 

Einerseits besteht die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein etabliertes Agroforstsystem als Landschaftselement interpretiert und in der Folge die Ernte des Holzes untersagt oder mit Ausgleichsauflagen belegt wird. Die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen ist jedoch Teil und Ziel der Anlage. Eine vorbeugende Absicherung könnte z. B. die Einführung einer „Meldemöglichkeit“ für Agroforstsysteme darstellen, sodass in den entsprechenden Behörden auch nach 30 oder mehr Jahren klar vorliegt, dass es sich um ein Agroforstsystem handelt, auch wenn die Betriebsunterlagen aus der Anlagezeit verloren gegangen sein sollten1.

 

Die zweite rechtliche Schwierigkeit hängt damit zusammen, dass die Anlage eines Agroforstsystems die Höhenstruktur der Fläche verändert und somit potenziell bestimmten Vogelarten, die auf freie Flächen angewiesen sind („Offenlandarten“), zum Nachteil gereichen. Daher schließen einige Bundesländer die Etablierung von Agroforstsystemen in Schutzgebieten und/oder auf Grünland pauschal aus2 oder fordern eine Genehmigung durch die UNB. Dabei gibt es unseren Recherchen zufolge bislang keine verbindlichen Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Anlage verweigert bzw. dass sie ansonsten immer genehmigt werden muss. Hier bedarf es verbindlicher Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewähren: Etwa das tatsächliche Vorhandensein betroffener Vogelarten im zur Debatte stehenden Gebiet in Kombination mit mangelnden Ausweichflächen für diese Vogelarten bzw. eine klare Differenzierung, unter welchen Umständen ein Agroforstsystem mit den Schutzzielen eines bestimmten Schutzgebietes in Konflikt steht. Es ist zu vermeiden, dass die Genehmigung für die Anlage von Agroforstsystemen von den persönlichen Prioritäten einzelner UNB-Mitarbeiter:innen abhängt.

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1: Dieser Vorschlag stammt vom INTEGRA-Prjojekt an der Universität Freiburg.2: So wurde es uns für Hessen zugetragen, ebenso in Niedersachsen, wo die entsprechende Förderung aber aktuell ausläuft. (Stand: Februar 2025)

Unser Vorschlag: Ersatzgeld sollte vorrangig für Maßnahmen eingesetzt werden, für die es keine ausreichende Förderung gibt.

 

Hintergrund: Bundesländer können Ersatzgelder, die über die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bezogen werden, gezielt nutzen, um die Etablierung von Agroforstsystemen zu fördern. Dabei sollte Ersatzgeld vorrangig für Maßnahmen eingesetzt werden, für die es im jeweiligen Bundesland keine ausreichende Förderung gibt. Gibt es in einem Bundesland beispielsweise kein investives Förderprogramm für die Anlage von Agroforstsystemen, oder keine Staffelung der Förderung nach Naturschutzwert, so könnte das über Ersatzgeld gefördert werden. Selbstverständlich sollten die Maßnahmen zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung beitragen.

Unser Vorschlag: Agroforst sollte als PiK-Maßnahme in allen Bundesländern in die Maßnahmenkataloge der Kompensationsverordnungen aufgenommen werden.

 

Hintergrund: Der Begriff produktionsintegrierte Kompensation – PiK – steht für Maßnahmen gemäß der Eingriffsregelung (§ 13 ff. BNatSchG), die in übliche landwirtschaftliche Produktionsabläufe integriert werden. Dabei findet eine ökologische Aufwertung statt, ohne dass die land- oder forstwirtschaftliche Nutzung aufgegeben wird. PiK-Maßnahmen werden von Landwirt:innen auf ihren mehr oder weniger intensiv genutzten Flächen umgesetzt und über die/den Eingriffsverursacher:in finanziert.

 

Obwohl die Anlage von Streuobstflächen, Feldgehölzen und Hecken den PiK-Katalogen vieler Bundesländer enthalten ist, gibt es in den meisten Bundesländern derzeit keine (Planungs-)Sicherheit, ob auch moderne, wirtschaftlich genutzte Agroforstsysteme als PiK-Maßnahme finanzierbar sind. Ausnahmen sind Baden-Württemberg und Thüringen, wo Agroforstsysteme dezidiert als PiK-Maßnahme gelistet sind. In Bayern sind „Kurzumtriebsplantagen (KUP) mit naturschutzfachlichen Bewirtschaftungsauflagen“ als PiK beschrieben.

 

PiK ist ein sinnvoller und unbürokratischer Mechanismus, um Agroforstsysteme zu finanzieren und in die Fläche zu bringen. Daher fordern wir, dass Agroforst als PiK-Maßnahme in allen Bundesländern in die Maßnahmenkataloge der Kompensationsverordnungen aufgenommen wird. Alternativ kann ein Erlass der oberen Behörden Klarheit und Rechtssicherheit schaffen.

Unser Vorschlag: Um zukünftigen Landwirt:innen das nötige Wissen und die Fähigkeiten zu vermitteln, Streuobst, Hecken und modernen Agroforst bewirtschaften zu können, sollten diese in den landwirtschaftlichen Lehrplan (Ausbildung, Studium) integriert werden.

 

Hintergrund: Um Agroforstsysteme erfolgreich in den landwirtschaftlichen Lehrplan zu integrieren, sind verschiedene Schritte und Maßnahmen erforderlich. Diese beinhalten sowohl strukturelle Anpassungen im Bildungssystem als auch die Bereitstellung praktischer Ressourcen und Unterstützung für die Lehrkräfte und Lernenden.

Dies erfordert die Entwicklung spezieller Unterrichtsmaterialien und Module, die sowohl die theoretischen Grundlagen als auch praktische Anwendungen von Agroforstsystemen abdecken. Der Lehrplan sollte Themen wie die Auswahl geeigneter Baumarten, die ökologischen Vorteile verschiedener Formen von Agroforstwirtschaft, den richtigen Anbau von Nutzpflanzen und Bäumen sowie das Management und die Pflege dieser Systeme umfassen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Exkursionen und ggf. praktische Veranstaltungen in Kooperation mit landwirtschaftlichen Agroforstbetrieben, Schnittschulen oder Planer:innen, in denen verschiedene Aspekte verdeutlicht werden können.

Lehrkräfte und Dozierende sollten durch Fortbildungsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht werden. Dies könnte durch Workshops, Seminare oder Schulungsreisen zu bestehenden Agroforstprojekten geschehen. Um ihre Schüler:innen oder Studierende kompetent unterrichten zu können, sollten Lehrkräfte nicht nur über theoretische Kenntnisse verfügen, sondern auch mit praktischen Aspekten von Agroforstsystemen vertraut sein. Zu ihrer Unterstützung sollten geeignete Lehrmaterialien (Handbücher, Videos, Fallstudien, digitale Ressourcen,…) entwickelt werden. Diese Materialien sollten einfach zugänglich und an die Bedürfnisse verschiedener Studienziele angepasst sein.

Vorschläge auf Bundesebene

Unser Vorschlag: Die Bundesregierung sollte das ANK mit zusätzlichen Geldern für Hecken und Agroforstsysteme ausstatten.

 

Hintergrund: Über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des BMUV können bis zum Ende der GAP-Periode weitere Gelder für Hecken und Agroforstsysteme bereitgestellt werden. BMUV und BMEL haben dazu bisher 100 Mio. € Förderung angedacht und entsprechende Konzepte erarbeitet, die von der neuen Bundesregierung ab 2025 unbedingt umgesetzt werden sollten1. Dies könnte eine weitere Finanzierungsquelle für die Bundesländer darstellen.

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1: Nähere Informationen beim Agroforst.Jetzt! – Bündnis, zu dem die BaumLand-Kampagne gehört.

Unser Vorschlag: Die Definition von Agroforstsystemen in §4 Abs.2 GAPDZV sollte dahingehend weiterentwickelt werden, dass neu angelegte Agroforstsysteme nicht erst ab zwei Streifen pro Schlag als solche gelten, sondern auch bereits ein Streifen förderfähig ist. Das Ganze sollte dann auf die Öko-Regelung 3 übertragen werden.

 

Hintergrund: Die GAPDZV verlangt für die Förderung von Agroforstsystemen, dass diese aus mindestens zwei Gehölzstreifen bestehen, die zusammen höchstens 40 % der Fläche einnehmen und mindestens 20 Meter Abstand haben. In Regionen mit historischem Realteilungsrecht, wie Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, sind Schläge jedoch oft so schmal, dass nur ein Streifen möglich ist. Statt kreativer Umgehungslösungen braucht es eine rechtssichere Anpassung, um diese Bewirtschafter:innen nicht zu benachteiligen. Das heißt: Auch Agroforstssysteme mit nur einem Streifen sollten förderfähig sein. Gerade in diesen Gebieten haben Agroforstsysteme eine lange Tradition, weshalb ihr struktureller Ausschluss aus der Förderung widersprüchlich ist.

Unser Vorschlag: Die Förderung zur Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise (ÖR 3) sollte für diverse Systeme erhöht werden.

 

Hintergrund: Die Beibehaltungssprämie für Agroforstsysteme wurde seit ihrer Einführung mehrfach angepasst: 2024 stieg sie zunächst von 60 €/ha auf 200 €/ha. Trotzdem ist ein Blick auf die Zahlen der letzten Jahre ernüchternd: 2023 wurden lediglich 51 ha, 2024 nur 173 ha beantragt. Die ursprünglichen Ausbauziele von 200.000 ha bis 2026 wurden mittlerweile auf 11.500 ha bis 2027 drastisch reduziert. Die angekündigte Erhöhung der Öko-Regelung 3 auf 600 €/ha Gehölzfläche durch die Agrarministerkonferenz im März 2025 ist daher ein zu begrüßender Schritt. Damit wurde der Forderung der BaumLand-Kampagne, die seit Einführung der Öko-Regelung 3 besteht, Rechnung getragen. Unsere Berechnungen zeigen allerdings weiterhin, dass damit nur die Pflege- und Erhaltungskosten einfacher Agroforstsysteme (Bspw. KUP-Streifen) umfänglich abgedeckt ist. Vielfältigere Systeme haben weiter eine Finanzierungslücke. Eine weitere Erhöhung wäre also ein wirksamer Schritt, um die Anreize für Landwirt:innen zu steigern, diverse Agroforstsysteme mit hohem Natur- und Klimaschutzwert anzulegen.

Unser Vorschlag: Die Bundesländer sollten prüfen, inwieweit eine Kombination der Öko-Regelung 3 mit anderen Öko-Regelungen möglich ist. Insbesondere die Kombination mit der Öko-Regelung 1 (Nichtproduktive Flächen, Blühstreifen und Altgrasstreifen) ist von großem Interesse.

 

Hintergrund: Die Aktualisierung bzw. Anpassung der Kombinationstabellen durch die Bundesländer ist ein einfacher und kostenneutraler Weg, um die Kombinierbarkeit der Öko-Regelungen zu ermöglichen und Agroforstsysteme zu fördern. Durch Blühstreifen auf Saumflächen kann die ökologische Wirkung dieser Systeme weiter gesteigert werden. Zudem bieten die Fördersätze der ÖR 1 eine finanzielle Überbrückung, bis die Baumkulturen Erträge liefern.

Unser Vorschlag: Derzeit ist es nicht möglich verschiedene Kulturen zwischen den Agroforststreifen anzubauen. Dies ist praxisfern und muss geändert werden.

 

Hintergrund: Je nach Betriebsgröße und Agroforstsystem ist der Anbau verschiedener Kulturen nicht nur möglich, sondern für viele Betriebe essenziell. Baumreihen könnten dabei als natürliche Unterteilung dienen, was aktuell jedoch nicht zulässig ist. Dies hält einige Betriebe davon ab, ihre Flächen als Agroforstsystem bei den Öko-Regelungen anzugeben oder ein solches System überhaupt anzulegen.

Unser Vorschlag: Waldgärten und andere kleinteilige Agroforstsysteme wie syntropische Agroforste sind ökologisch besonders wertvoll, stoßen jedoch bei der Flächencodierung auf Unsicherheiten. Um Landwirt:innen Rechtssicherheit zu bieten, sollten diese Systeme bundesweit einheitlich als Dauerkulturen mit den Codes DK 850 („Sonstige Dauerkulturen“) oder DK 829 („Sonstige Obstanlagen“) anerkannt werden. Oberste Landesbehörden könnten dies durch entsprechende Erlasse klarstellen.

 

Hintergrund: Die Komplexität und Diversität kleinteiliger Agroforstsysteme erschweren ihre Einordnung in bestehende Codierungsschemata. Dies führt dazu, dass Mitarbeiter:innen von Landwirtschaftsbehörden diese Flächen teilweise nicht anerkennen. Eine, im Optimalfall, bundesweit einheitliche Anerkennung als Dauerkultur mit den Codes DK 850 oder DK 829 würde hier Abhilfe schaffen. Die Codierung der Nutzungen im Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) ist bundesweit einheitlich geregelt, wobei spezifische Anforderungen je nach Bundesland variieren können.

Handlungsempfehlung Agroforst

Lesen Sie hier die Handlungsempfehlung mit Vorschlägen zur Ausgestaltung

 

 

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Stand: April 2025