Unser Vorschlag: Mit Blick auf den Naturschutz sind Regelungen zu schaffen, die den Landwirtinnen und Landwirten bei der Anlage und Bewirtschaftung von Agroforstsystemen Planungssicherheit geben und in Gebieten mit Schutzstatus eine differenzierte Bewertung auf Basis der Veränderung gegenüber dem Ausgangszustand zulassen.
Hintergrund: In Bezug auf den Naturschutz gibt es zwei mögliche rechtliche Schwierigkeiten:
Einerseits besteht die Gefahr, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein etabliertes Agroforstsystem als Landschaftselement interpretiert und in der Folge die Ernte des Holzes untersagt oder mit Ausgleichsauflagen belegt wird. Die Bewirtschaftung von Agroforstsystemen ist jedoch Teil und Ziel der Anlage. Eine vorbeugende Absicherung könnte z. B. die Einführung einer „Meldemöglichkeit“ für Agroforstsysteme darstellen, sodass in den entsprechenden Behörden auch nach 30 oder mehr Jahren klar vorliegt, dass es sich um ein Agroforstsystem handelt, auch wenn die Betriebsunterlagen aus der Anlagezeit verloren gegangen sein sollten1.
Die zweite rechtliche Schwierigkeit hängt damit zusammen, dass die Anlage eines Agroforstsystems die Höhenstruktur der Fläche verändert und somit potenziell bestimmten Vogelarten, die auf freie Flächen angewiesen sind („Offenlandarten“), zum Nachteil gereichen. Daher schließen einige Bundesländer die Etablierung von Agroforstsystemen in Schutzgebieten und/oder auf Grünland pauschal aus2 oder fordern eine Genehmigung durch die UNB. Dabei gibt es unseren Recherchen zufolge bislang keine verbindlichen Vorgaben, unter welchen Bedingungen die Anlage verweigert bzw. dass sie ansonsten immer genehmigt werden muss. Hier bedarf es verbindlicher Regelungen, um Rechtssicherheit zu gewähren: Etwa das tatsächliche Vorhandensein betroffener Vogelarten im zur Debatte stehenden Gebiet in Kombination mit mangelnden Ausweichflächen für diese Vogelarten bzw. eine klare Differenzierung, unter welchen Umständen ein Agroforstsystem mit den Schutzzielen eines bestimmten Schutzgebietes in Konflikt steht. Es ist zu vermeiden, dass die Genehmigung für die Anlage von Agroforstsystemen von den persönlichen Prioritäten einzelner UNB-Mitarbeiter:innen abhängt.
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1: Dieser Vorschlag stammt vom INTEGRA-Prjojekt an der Universität Freiburg.2: So wurde es uns für Hessen zugetragen, ebenso in Niedersachsen, wo die entsprechende Förderung aber aktuell ausläuft. (Stand: Februar 2025)