Fördervoraussetzungen vereinfachen
Unser Vorschlag: Die Fördervoraussetzungen für die Öko-Regelung 3 sollten vereinfacht werden, um mehr Flexibilität für unterschiedliche Betriebsvoraussetzungen zu schaffen
Die Zuwendungsvoraussetzungen, die in der Öko-Regelung 3 beschrieben sind (basierend auf dem GAK-Rahmenplan), sind nicht praxistauglich und erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand, was viele Landwirt:innen von einer Umsetzung, bzw. Abrufung der Förderung abhält1. Grundsätzlich ist eine Angleichung der Voraussetzung der Investitions- und der Beibehaltungsförderung sinnvoll, allerdings sollten sich beide an § 4 der GAPDZV orientieren und keine zusätzlichen Hürden aufbauen.
Möglichkeiten der Vereinfachung siehe 2.2.1.
Prämien erhöhen
Unser Vorschlag: Die Prämie zur Beibehaltung einer agroforstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweise (ÖR 3) sollte mindestens für diverse Systeme erhöht werden.
Die Beibehaltungssprämie für Agroforstsysteme wurde seit ihrer Einführung mehrfach angepasst: 2024 stieg sie zunächst von 60 €/ha auf 200 €/ha. Trotzdem ist ein Blick auf die Zahlen der letzten Jahre ernüchternd: 2023 wurden lediglich 51 ha, 2024 nur 173 ha beantragt. Die ursprünglichen Ausbauziele von 200.000 ha bis 2026 wurden mittlerweile auf 11.500 ha bis 2027 drastisch reduziert. Die angekündigte Erhöhung der Öko-Regelung 3 auf 600 €/ha Gehölzfläche ab 20262 ist daher ein zu begrüßender Schritt. Damit wurde der Forderung der BaumLand-Kampagne, die seit Einführung der Öko-Regelung 3 besteht, Rechnung getragen.
Verschiedene Berechnungen, beispielsweise eine Bachelorarbeit der Uni Kassel3, zeigen allerdings weiterhin, dass damit nur die Pflege- und Erhaltungskosten einfacher Agroforstsysteme (z. B. Energieholz-Streifen) umfänglich abgedeckt ist. Die tatsächlichen Pflege- und Erhaltungskosten des in der Arbeit modellierten Fruchtertragssystems (Apfel) liegen bei ca. 8.800 €/ha Gehölzfläche pro Jahr. Für ein Wertholz- und Heckensystem liegen die Pflege- und Erhaltungskosten bei ca. 2.800 €/ha Gehölzfläche pro Jahr. Vielfältige Systeme haben also weiterhin eine große Finanzierungslücke. Eine erneute Erhöhung der Prämie für diverse Systeme wäre also ein wirksamer Schritt, um die Anreize für Landwirt:innen zu steigern, Agroforstsysteme mit hohem Natur- und Klimaschutzwert anzulegen.
Kombination von Öko-Regelungen ermöglichen
Unser Vorschlag: Die Bundesländer sollten eine Kombination der Öko-Regelung 3 mit anderen Öko-Regelungen ermöglichen. Insbesondere die Kombination mit Öko-Regelung 1 (Nichtproduktive Flächen, Blühstreifen und Altgrasstreifen) ist von großem Interesse.
Die Aktualisierung bzw. Anpassung der Kombinationstabellen durch die Bundesländer ist ein einfacher und kostenneutraler Weg, um die Kombinierbarkeit der Öko-Regelungen zu ermöglichen und Agroforstsysteme zu fördern. Durch Blühstreifen auf Saumflächen kann die ökologische Wirkung dieser Systeme weiter gesteigert werden. Zudem bieten die Fördersätze der ÖR 1 eine finanzielle Überbrückung, bis die Baumkulturen Erträge liefern.
Mehrere Kulturen pro Schlag zulassen
Unser Vorschlag: Im Agrarantrag sollten auf einem Schlag mit Agroforstsystem zwischen den Agroforststreifen unterschiedliche Kulturen angelegt werden können.
Derzeit ist es im Agrarantrag nicht möglich, auf einem Schlag mit Agroforstsysteme verschiedene Kulturen zwischen den Agroforststreifen anzulegen. Je nach Betriebsgröße und Agroforstsystem ist der Anbau verschiedener Kulturen zwischen den Streifen nicht nur möglich, sondern für viele Betriebe essenziell. Baumreihen könnten dabei als natürliche Unterteilung dienen. Dies hält einige Betriebe davon ab, ihre Flächen als Agroforstsystem bei den Öko-Regelungen anzugeben oder ein solches System überhaupt anzulegen.
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1: Umfrage der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft: https://www.abl-bayern.info/wir-ueber-uns/themen/agroforst
2: https://www.agrarministerkonferenz.de/Dokumente-Beschluesse.html
3: Heckert, David (2025): Berechnung der Beibehaltungskosten von Agroforstsystemen anhand drei Beispielsystemen. Bachelorarbeit an der Universität Kassel