Maßnahmen aus Ersatzzahlungen Rheinland-Pfalz

Förderung von Maßnahmen aus Ersatzzahlungen bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU)

Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Flächenerwerb
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung bis zu 100 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Projektförderung aus Mitteln der Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung // Anlage aufwertender Landschaftselemente (z. B. Alleen, Baumreihen, Hecken, Säume, Feldgehölze, Stillgewässer) // Kosten für die professionelle Erarbeitung eines Projektkonzepts (nur für Landkreise / kreisfreie Städte) // Pflegekosten förderbar in der Unterhaltungsphase, i.d.R. 10-14 Jahre // Finanzierung weiterer Aufwertungen und Pflege durch Folgeantrag möglich // Grunderwerb in Verbindung mit Aufwertungsmaßnahme

Wer wird gefördert:

Juristische Personen des öffentlichen wie auch bürgerlichen Rechts

Bedingungen:

Voraussetzung ist die naturschutzfachliche Aufwertungsbedürftigkeit und Aufwertungsfähigkeit einer Fläche// Kriterien für Projekte, die aus Ersatzgeldern finanziert werden

Zuständige Behörde / Ministerium:

Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) (öffentlich-rechtliche Stiftung)