Maßnahmen aus Ersatzzahlungen Rheinland-Pfalz
Förderung von Maßnahmen aus Ersatzzahlungen bei der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU)
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung bis zu 100 %
Projektförderung aus Mitteln der Ersatzzahlungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung // Anlage aufwertender Landschaftselemente (z. B. Alleen, Baumreihen, Hecken, Säume, Feldgehölze, Stillgewässer) // Kosten für die professionelle Erarbeitung eines Projektkonzepts (nur für Landkreise / kreisfreie Städte) // Pflegekosten förderbar in der Unterhaltungsphase, i.d.R. 10-14 Jahre // Finanzierung weiterer Aufwertungen und Pflege durch Folgeantrag möglich // Grunderwerb in Verbindung mit Aufwertungsmaßnahme
Juristische Personen des öffentlichen wie auch bürgerlichen Rechts
Voraussetzung ist die naturschutzfachliche Aufwertungsbedürftigkeit und Aufwertungsfähigkeit einer Fläche// Kriterien für Projekte, die aus Ersatzgeldern finanziert werden
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) (öffentlich-rechtliche Stiftung)