Agrarinvestitionsförderprogramm

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des nordrhein-westfälischen Agrarinvestitionsförderungsprogramms

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 %, // Förderrahmen: 20.000-1,2 Mio. € (Junglandwirt:innen +10 %, max. + 20.000 €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung // unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der Spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse

Wer wird gefördert:

Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

berufliche Fähigkeiten für ordnungsgemäße Führung des landwirtschaftlichen Betriebes // Jahresabschlüsse für mind. 2 Jahre // Investitionskonzept // Buchführung über 5 Jahre // Prosperitätsgrenze: Summe der pos. Einkünfte max. 150.000 €/Jahr bei Ledigen und 180.000 €/Jahr bei Ehegatten // Abweichungen für Existenzgründer:innen