Agrarinvestitionsförderprogramm
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben im Rahmen des nordrhein-westfälischen Agrarinvestitionsförderungsprogramms
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 %, // Förderrahmen: 20.000-1,2 Mio. € (Junglandwirt:innen +10 %, max. + 20.000 €)
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung // unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der Spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
berufliche Fähigkeiten für ordnungsgemäße Führung des landwirtschaftlichen Betriebes // Jahresabschlüsse für mind. 2 Jahre // Investitionskonzept // Buchführung über 5 Jahre // Prosperitätsgrenze: Summe der pos. Einkünfte max. 150.000 €/Jahr bei Ledigen und 180.000 €/Jahr bei Ehegatten // Abweichungen für Existenzgründer:innen