Projektförderung Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Projektförderung Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Bundesland:
Niedersachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Eigenanteil min. 15 % // bei Projekten unter 3.000 € kein Eigenanteil

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Projektförderung mit Mitteln aus der Glücksspielabgabe // Maßnahmen, die der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sowie der Vernetzung von Biotopen in Niedersachsen dienen. Dazu gehören auch Saumbiotope entlang der Wege und Gewässerufer, Feuchtbrachen, Alleen (und Baumreihen), Wallhecken und Feldgehölze. // Planerische Vorbereitung des Projektes // Pflegemaßnahmen ggf. als gut begründete Instandsetzung förderbar // Ankauf kleinerer Flächen möglich, sofern ein zwingender fachlicher und ökonomischer Zusammenhang zum Projekt besteht // Umweltbildung // Öffentlichkeitsarbeit // Erfolgskontrolle // Dokumentation

Wer wird gefördert:

Steuerbegünstigte Körperschaften (z.B. Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder Vereine) // Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Schulen, Universitäten und Gemeinden)

Bedingungen:

Max. Laufzeit 36 Monate // Keine Förderung laufender Projekte // Wirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht erwünscht, Obst kann verwertet werden.

Informationen zur Antragsstellung:

Termine und Antragsfristen beachten

Zuständige Behörde / Ministerium:

Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung (öffentl.-rechtl. Stiftung)