Marktstrukturverbesserung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: 10-40 % // max. 7,5 Millionen € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben
Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht // Erzeugerzusammenschlüsse
Erzeugerzusammenschlüsse müssen auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre angelegt sein // Kündigung der Mitgliedschaft in einem Erzeugerzusammenschluss frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres // Investitionskonzept // Nachweis der Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes // Antrag auf Gewährung der Zuwendung vor Maßnahmenbeginn