Marktstrukturverbesserung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 10-40 % // max. 7,5 Millionen € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse dienen

Wer wird gefördert:

Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht // Erzeugerzusammenschlüsse

Bedingungen:

Erzeugerzusammenschlüsse müssen auf Dauer, mindestens aber für fünf Jahre angelegt sein // Kündigung der Mitgliedschaft in einem Erzeugerzusammenschluss frühestens zum Schluss des dritten vollen Geschäftsjahres // Investitionskonzept // Nachweis der Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes // Antrag auf Gewährung der Zuwendung vor Maßnahmenbeginn