Richtlinien Investiver Naturschutz

Nicht-produktiver investiver Naturschutz in der Agrarlandschaft

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Kommune, Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Projekte
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

90-100 %, 2.500 – 250.000 € / Projekt

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Halboffen- und Offenlandlebensräumen

Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit // andere Landbewirtschafter:innen // Gemeinden, Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen

Bedingungen:

Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen sind ausgeschlossen