Richtlinien Investiver Naturschutz

Nicht-produktiver investiver Naturschutz in der Agrarlandschaft

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

90-100 %, 2.500 – 250.000 € / Projekt

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investive Maßnahmen des Naturschutzes zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Halboffen- und Offenlandlebensräumen

Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber:innen mit landwirtschaftlicher Tätigkeit // andere Landbewirtschafter:innen // Gemeinden, Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen

Bedingungen:

Erwerb und Neuanlage von Streuobstbeständen sind ausgeschlossen