Agrarinvestitionsförderungsprogramm

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland – Teil II

Bundesland:
Saarland
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 % // Förderrahmen: 20.000-249.000 € (Junglandwirt:innen +10 %, max. +20.000 €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I- Erzeugnissen, welche bestimmten Ziele dienen

Wer wird gefördert:

Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen, wenn deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes // Vorwegbuchführung für mind. 2 Jahre // ab einer Investition von 50.000 € ordnungsgemäße Buchführung für mind. 5 Jahre // Investitionskonzept // Abweichungen Existenzgründer:innen und Kooperationen