Agrarinvestitionsförderungsprogramm
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland – Teil II
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 40 % // Förderrahmen: 20.000-249.000 € (Junglandwirt:innen +10 %, max. +20.000 €)
Schaffung der baulichen und technischen Voraussetzungen zur Erzeugung, Verarbeitung oder Direktvermarktung von Anhang-I- Erzeugnissen, welche bestimmten Ziele dienen
Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen, wenn deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes // Vorwegbuchführung für mind. 2 Jahre // ab einer Investition von 50.000 € ordnungsgemäße Buchführung für mind. 5 Jahre // Investitionskonzept // Abweichungen Existenzgründer:innen und Kooperationen