KULAP

Kulturlandschaftsprogramm: K78 (erschwerte Bewirtschaftung) und I82 (Streuobstpflege)

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

K78: 12 €/Baum

I82: 25 €/Baum (nach 2010 gepflanzt) // Entwicklungspflege: 50 €/Baum (2000 bis 2010 gepflanzt) // Unterhaltungspflege: 120 €/Baum (vor 2000 gepflanzt)

Inhalt der Forderung:

K78: Erschwerte Bewirtschaftung unter bestehenden oder neu gepflanzten Streuobstbäumen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen // I82: Pflege von Streuobstbäumen und Erhalt einer besonders nachhaltigen Produktion von Streuobst im Sinne der Förderung der Biodiversität in Streuobstwiesen

Wer wird gefördert:

Inhaber:innen von landwirtschaftlichen Betrieben, unabhängig der Rechtsform, mit mindestens 3 ha förderfähiger Fläche // Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3 ha förderfähiger Fläche // Weinbaubetriebe // Alm- und Weidegenossenschaften

Bedingungen:

K78: hochstämmige Obstbaumarten mit einer Stammhöhe von mind. 1,40 m und 3 m Kronendurchmesser, Förderung von max. 100 Bäumen/ha // I82: Streuobstbäume sind Bestandteil der KULAP-Maßnahme K78 // Digitalisierung des Standortes // noch keine Förderung der Pflege der Bäume im Betrachtungszeitraum // Schnitt durch sachkundigen Dritten gegen Entgelt // 5-jährige Erhaltung (Beseitigung von aus naturbedingten Gründen umgefallenen Bäumen zulässig)