KULAP 2022

Maßnahme BE – Erschwerniszuschlag und Maßnahme S – Streuobstpflege

Bundesland:
Thüringen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

BE: 50 €/ha // S: 20 €/Baum, mind. 200 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

BE: Zahlung für erschwertes Bewirtschaften von Biotopgrünland von Flächen mit Baumbestand // S: Pflege von Bäumen auf Streuobstwiesen zur Erhaltung des gesetzlich geschützten Biotoptyps Streuobstwiese

Wer wird gefördert:

natürliche und juristische Personen oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften

Bedingungen:

Maßnahme BE: mind. 30 Streuobstbäume/ha, extensive Nutzung des Grünlandes und Bestätigung durch UNB // Maßnahme S: mind. 30 Bäume/ha, Stammhöhe mind. 1,20 m, mind. ein Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum, Qualifikationsnachweis, Beseitigungsverbot, max. 80 Bäume/ha