KULAP 2022
Maßnahme BE – Erschwerniszuschlag und Maßnahme S – Streuobstpflege
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
BE: 50 €/ha // S: 20 €/Baum, mind. 200 €
BE: Zahlung für erschwertes Bewirtschaften von Biotopgrünland von Flächen mit Baumbestand // S: Pflege von Bäumen auf Streuobstwiesen zur Erhaltung des gesetzlich geschützten Biotoptyps Streuobstwiese
natürliche und juristische Personen oder Vereinigungen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften
Maßnahme BE: mind. 30 Streuobstbäume/ha, extensive Nutzung des Grünlandes und Bestätigung durch UNB // Maßnahme S: mind. 30 Bäume/ha, Stammhöhe mind. 1,20 m, mind. ein Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt im Verpflichtungszeitraum, Qualifikationsnachweis, Beseitigungsverbot, max. 80 Bäume/ha