Stadtgrün Teil B | Sachsen

Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023, Teil B (Land-finanziert)

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Entwicklungspflege
Anlage Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Für kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen: 80% der förderfähigen Ausgaben // für alle übrigen Begünstigten: 90% der förderfähigen Ausgaben.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, insbesondere die Anlage von Gehölzen oder Aufwertung von Gehölzbereichen. // Explizit sind auch förderfähig Ausgaben für Entsiegelung (in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Pflanzvorhaben) sowie Entwicklungspflege im zweiten und dritten Standjahr.

Wer wird gefördert:

Kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen // gemeinnützige Organisationen // anerkannte Religionsgemeinschaften // Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen mit staatlicher Beteiligung.

Bedingungen:

In Städten und Gemeinden ab 2.000 Einwohner:innen (darf jedoch nicht in Gebietskulisse der FRL Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021 bis 2027 oder der FRL Städtebauliche Erneuerung liegen) // nur auf Flächen, die nicht innerhalb einer zusammenhängenden landwirtschaftlich nutzbaren Fläche oder innerhalb von Wald liegen // Begünstigte müssen Eigentümer:in oder Erbbauberechtigte der beantragten Fläche sein oder eine schriftliche Zustimmung derselben zur Durchführung der Maßnahme vorlegen. // Vorhaben nur unter Verwendung von Pflanz- und Saatgut nach der Artenliste des SMEKUL Sicherstellung der fachlich qualifizierten Planung und Umsetzung // Pflanzung heimischer Gehölze // frei wachsende Sträucher sind geschnittenen Formhecken vorzuziehen. // Für Strauchpflanzungen, außer Himbeeren und Brombeeren, sind mindestens verpflanzte Sträucher zu verwenden. Sträucher müssen mindestens 2–3 Triebe und eine Mindesthöhe von 40 cm aufweisen. // Bei Grunderwerb zur Heckenpflanzung: unabhängige oder amtliche Prüfung des Wertes. // Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen nachhaltiger integrierter Entwicklungsstrategien, wie INSEK/INGEKO und LEADER-Entwicklungskonzepten (LES) dienen, werden vorrangig gefördert.

Informationen zur Antragsstellung:

Antrags- und Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) // Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf formgebundenen Antrag.