Projektförderung der NUE Stiftung

Projektförderung der NUE Stiftung

Bundesland:
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Projektförderung // Finanzielle Eigenbeteiligung erwartet

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Förderung aus Mittel der Glücksspielabgabe (BINGO! Umweltlotterie) // Projekte und Maßnahmen des Natur- und Umweltschutzes bzw. zur Erhaltung und Entwicklung der Eigenart und Schönheit der Landschaft // Planerische Vorbereitung eines geförderten Projekts // Konzepterstellung mit Aussicht auf Umsetzung // Neupflanzungen und Ergänzungspflanzungen von Alleen und Baumreihen // Pflegeförderung innerhalb des Projektzeitraum (max. 3 Jahre) // Aufwertung, Bestandspflege bestehender Alleen // Grunderwerb in Zusammenhang mit gefördertem Projekt ggf. möglich // Infrastrukturmaßnahmen // Bodenvorbereitung // Öffentlichkeitsarbeit // Monitoring, Erfolgskontrolle // Dokumentation

Wer wird gefördert:

steuerbegünstigte Körperschaften (Vereine und Stiftungen) // als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände (auch gGmbHs) // Körperschaften des öffentlichen Rechts

Bedingungen:

Projekte mit anerkannt gemeinnützigem Zweck, bzw. auf gemeinnützigen Flächen // Projektlaufzeit max. 36 Monate // Anschlussförderung für max. 2 Jahre möglich // Zusammenarbeit mit lokalen Akteursgruppen und Kommune erforderlich

Zuständige Behörde / Ministerium:

Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung