Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Teil II
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 25 % // mind. 10.000 €
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit: Direktvermarktung, Dienstleistung, Gastronomie, Handwerk, Natur- und Landschaftspflege
Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen // Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner sowie mitarbeitende Familienangehörige nach. § 1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbstständige Existenz gründen oder entwickeln
Nachweis über die Wirtschaftlichkeit in Form eines Investitionskonzeptes