Alleen-Richtlinie NRW
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen in Nordrhein-Westfalen (Alleen-Richtlinie NRW)
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung von 80 % // Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Kosten 750 € pro Baum (einschl. Baumverankerung, Verbissschutz, Bodenverbesserungsstoffen, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege)
Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft // Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft // 3-jährige Herstellungspflege (Fertigstellungs- und Entwicklungspflege) // für Kommunen ist Grunderwerb (inkl. Nebenkosten) bzw. kapitalisierte Entschädigungsleistung / Pacht förderbar
Gemeinden und Gemeindeverbände // Natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts
Alleenmindestlänge bei Neupflanzungen 300 m // Zweckbindung min. 25 Jahre, bei Grunderwerb unbegrenzt // Regelungen zu Baumarten, Pflanzart, Abständen, Pflege etc. siehe Zuwendungsvorraussetzungen in Förderrichtlinien
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr // Bezirksregierung Köln