Beratungsförderung Agroforst

Landwirtschaftliche Beratungsleistungen

Bundesland:
Mecklenburg-Vorpommern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Beratung
Investition
Höhe der Zuwendung:

Erstberatung 1-7 // 9 bis zu 100% // max. 1500€ // max. 3 Beratungen pro Kalenderjahr // Die Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet (in Klammern Erstattungssatz der Beratungskosten, jedoch maximal 1.500 € je Beratung):
1) Grundanforderungen der Betriebsführung oder Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (70%)
2) dem Klima und Umwelt zugutekommende, landwirtschaftlichen Praktiken und Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen (80%)
3) Maßnahmen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Eindämmung des Klimawandels (60%)
4) Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und Unterstützung bei Maßnahmen zu deren Umsetzung (90%)
5) Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft (90%)
6) Anforderungen oder Maßnahmen zum Wasser- und Bodenschutz (80%)
7) Anforderungen zu besonders tiergerechten Haltungsverfahren (60%)
8) Diversifizierung, einschließlich solcher, die der nachhaltigen Regionalentwicklung dienen (60%)
9) Fragen des Ökolandbaus (90%)

Inhalt der Forderung:

Beratung zu Agroforstsystemen

Wer wird gefördert:

landwirtschaftliche Unternehmen

Bedingungen:

keine

Zuständige Behörde / Ministerium:

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit
und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern