Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie – R-StBauF)

Bundesland:
Niedersachsen
Empfänger:innen:
Kommune
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung von 66,6 % // bei Städten und Gemeinden in Haushaltssicherung bis zu 90 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Städtebauförderung unterstützt „Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch die Verbesserung der grünen Infrastruktur“ // Straßenbegleitgrün, Pflanzung von Bäumen // Entwicklung eines integrierten (städtebaulichen) Entwicklungskonzepts und weitere Vorbereitungskosten // Fertigstellungspflege gem. DIN 18916 // Erwerb von Grundstücken einschließlich der vorhandenen Gebäude und sonstiger baulicher Anlagen // Maßnahmen zur Unterstützung der „Schwammstadt”, z.B. festverbaute Bewässerungssysteme und „Einbettungen“, Rigolensysteme zur Speicherung von Regenwasser // „Mobile Bäume“

Wer wird gefördert:

Gemeinden

Bedingungen:

Integriertes (städtebauliches) Entwicklungskonzept muss vorliegen oder in der Förderperiode unter Beteiligung der Bürger:innen erarbeitet werden // max. 15 Jahre Förderung // Empfohlene, klimaresiliente Baumarten

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung