Marktstrukturförderung

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserungs-Richtlinie – MStrVerbR)

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Sonstige Unternehmen, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 10-25 % // Förderrahmen: 250.000-2 Mio. €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investitionen für die Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, Verarbeitung, Verpackung, Etikettierung, marktgerechte Aufbereitung und Vermarktung

Wer wird gefördert:

Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die landwirtschaftliche Erzeugnisse (…) aufnehmen, be- oder verarbeiten oder vermarkten, weniger als 750 Personen beschäftigen / einen Jahresumsatz von weniger als 200 Millionen € erzielen und deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Produktion landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse erstreckt

Bedingungen:

Baugenehmigungsbescheid nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz // Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von 5 Jahren // Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens // Nachweis, dass mit der Investition eine Energie und/oder Wassereinsparung einhergeht (mindestens 10 % Einsparung oder Nachweis aktuell technischer Stand) // Zweckbindungsfrist (12 Jahre für geförderte Bauten und bauliche Anlagen, fünf Jahre für Maschinen, technische Einrichtungen sowie Geräte) // Einzelne Vorhaben sind innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen