Diversifizierungsförderung
Richtlinie Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) – Teil B
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: Max. 25 % // Förderrahmen: 10.000-200.000 €
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit
Landwirtschaftliche Unternehmen und deren Zusammenschlüsse, unabhängig von der Rechtsform (…) // Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen // Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG, eines Inhabers/Mitglieds eines landwirtschaftlichen Unternehmens, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb eine selbständige Existenz schaffen und/oder weiterentwickeln
Investitionskonzepts über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sowie über die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierbarkeit des durchzuführenden Vorhabens // berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs // Prosperitätsgrenze: 140. 000 €/Jahr bei Ledigen und 170 000 €/Jahr bei Ehegatten