LPR

Landschaftspflegerichtlinie

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

max. 90 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Mehrjährige Projekte: Pflege selbst nach Festsätzen, relevant für Erstpflegemaßnahmen, mobile Saftpresse, Grundstückserwerb, …

Wer wird gefördert:

Jede/r die/der eine Streuobstfläche bewirtschaftet (Eigentümer/in oder Pächter/in), Kommunen sowie Verbände und Vereine

Bedingungen:

Schutz- oder Projektgebiet mit besonderem Naturschutzinteresse