LPR
Landschaftspflegerichtlinie
Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
max. 90 %
Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:
Mehrjährige Projekte: Pflege selbst nach Festsätzen, relevant für Erstpflegemaßnahmen, mobile Saftpresse, Grundstückserwerb, …
Wer wird gefördert:
Jede/r die/der eine Streuobstfläche bewirtschaftet (Eigentümer/in oder Pächter/in), Kommunen sowie Verbände und Vereine
Bedingungen:
Schutz- oder Projektgebiet mit besonderem Naturschutzinteresse