Investitionsförderung Agroforst

Förderung landwirtschaftlicher Investitionen und Existenzgründungen

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Investition
Beratung
Höhe der Zuwendung:

40 % // 20.000-5.000.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Anlage von Agroforstsystemen

Wer wird gefördert:

natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens sind. // Förderung bei: Produktion von Waren des Anhanges I zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Erreichen/Überschreiten der in § 1 Absatz 2 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte […] , genannten Mindestgröße // Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt

Bedingungen:

1. Investitionen zur Anlage von Agroforstsystemen auf Ackerland sowie Kurzumtriebsplantagen auf Ackerland. // 2. Vorhaben im Freistaat Sachsen // 3. Umsatz des landwirtschaftlichen Unternehmens […] zu wesentlichen Teilen […] aus der Produktion von Waren gemäß Anhang I AEUV erzielt werden // 4. Viehbesatz von weniger als 2,0 GV/ha // 5. Ausreichende Qualifikation des Betriebsleiters: bestandene Abschlussprüfung in einem Agrarberuf/… // 6. Fördervolumen > 100 000 Euro: Vorwegbuchführung für mindestens zwei Wirtschaftsjahre vor Antragstellung // 7. Vorlage eines Investitionskonzeptes // 8. Zuschuss > 400 000 Euro: Besicherung der Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von über 25 Prozent in Höhe von 15 Prozent der Zuschusssumme durch selbstschuldnerische Bürgschaft // 9. Vorlage des Flächennachweises für den Flächenantrag der Agrarförderung (EGFL} // 10. positiv geprüftes Nutzungskonzept über die Agroforstfläche // 11. Investitionen in Kurzumtriebsplantagen: nur Bäume gemäß Anlage 2 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung

Zuständige Behörde / Ministerium:

SMEKUL