Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland – Teil III

Bundesland:
Saarland
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: max. 25 % // Förderrahmen: mind. 20.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum

Wer wird gefördert:

Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen // Inhaber:innen landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige gem. § i Absatz 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln

Bedingungen:

Investitionskonzept als Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen