Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen im Saarland – Teil III
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 25 % // Förderrahmen: mind. 20.000 €
Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum
Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen // Inhaber:innen landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, deren Ehegatten und mitarbeitende Familienangehörige gem. § i Absatz 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln
Investitionskonzept als Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen