Agrarinvestitionsförderprogramm

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms

Bundesland:
Sachsen–Anhalt
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 20-40 %, // Förderrahmen: 20.000-5 Mio. € (Junglandwirt:innen: +10 %, + max. 20.000 €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen

Wer wird gefördert:

Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

Erfüllung besonderer Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz (Anlage 3) // Qualifikationsnachsweis // Einhaltung von Prosperitätsgrenzen // Investitionskonzept // Vorwegbuchführung für mindestens zwei Jahre // Auskunft zum Zwecke der Umweltberichterstattung und des Monitorings der Fördermaßnahme // Einreichung eines Jahresabschlusses für 5 Jahre jährlich