Richtlinie AUKM

Anlage von Hecken (BF 8)

Bundesland:
Niedersachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Anlage Entwicklungspflege
Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Heckenanlage: 12.068 €/ha/Jahr // Zuschlag A: UNB-Beteiligung: 574 €/ha // Zuschlag B: Zerteilung großer Schläge: 4.489 €/ha

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Anlage und Pflege einer Hecke als Schutzstreifen auf Ackerflächen // investive Förderung, wie die Beschaffung von Pflanzgut sowie von Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen

Wer wird gefördert:

Betriebsinhaber:innen

Bedingungen:

2026: Nur Folgeanträge mit Restlaufzeit sind möglich //  Dauerhafte Anlage von Hecken auf Ackerflächen // Verbot der Rückumwandlung // Breite der Streifen nicht unter 6 m und über 15 m // standorttypische Laubgehölze gebietsheimischer Herkunft nach vorgegebener Artenliste // Bepflanzung mindestens dreireihig // Abstimmung mit UNB // keine Anlage parallel direkt an Straßen, an Gewässern, an Wohngebieten, an Schienenwegen und an Waldrändern – Mindestabstand 100 m // dauerhaft keine Nutzung

Informationen zur Antragsstellung:

bis 15.5. zu beantragen (nur Folgeanträge möglich)

Zuständige Behörde / Ministerium:

LWK ist Bewilligungsbehörde