Richtlinie AUKM
Anlage von Hecken (BF 8)
Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Heckenanlage: 12.068 €/ha/Jahr // Zuschlag A: UNB-Beteiligung: 574 €/ha // Zuschlag B: Zerteilung großer Schläge: 4.489 €/ha
Anlage und Pflege einer Hecke als Schutzstreifen auf Ackerflächen // investive Förderung, wie die Beschaffung von Pflanzgut sowie von Sicherungsmaßnahmen ausgeschlossen
Betriebsinhaber:innen
2026: Nur Folgeanträge mit Restlaufzeit sind möglich // Dauerhafte Anlage von Hecken auf Ackerflächen // Verbot der Rückumwandlung // Breite der Streifen nicht unter 6 m und über 15 m // standorttypische Laubgehölze gebietsheimischer Herkunft nach vorgegebener Artenliste // Bepflanzung mindestens dreireihig // Abstimmung mit UNB // keine Anlage parallel direkt an Straßen, an Gewässern, an Wohngebieten, an Schienenwegen und an Waldrändern – Mindestabstand 100 m // dauerhaft keine Nutzung
bis 15.5. zu beantragen (nur Folgeanträge möglich)
LWK ist Bewilligungsbehörde