FöNa

Förderrichtlinie Naturschutz

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

50-100 %, mind. 500-2.500 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Mehrjährige Projekte: Pläne und Gutachten, Entwicklungs-, Pflege-, und Erschließungsmaßnahmen, Erhaltungsmaßnamen, Grunderwerb, Pacht, Artenschutzmaßnahmen

Wer wird gefördert:

Gemeinden, Gemeindeverbände und andere Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts // Träger von Naturparken, Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege, anerkannten Naturschutzverbände // juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts // natürliche Personen

Bedingungen:

Pflege von Anpflanzungen für die Dauer von 10 Jahren // Unterhaltung der Biotope sowie der Anlagen und Einrichtungen für den Artenschutz // langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks