VwV Förderung Baumschnitt - Streuobst
Baumschnitt
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Pflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
18 € / Schnitt
Kommunen können Förderbetrag um bis zu 10 Euro erhöhen
Förderung für den fachgerechten Baumschnitt
Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben // Vereine // Aufpreisinitiativen // Landschaftserhaltungsverbände // Mostereien und Abfindungsbrennereien // Kommunen, sofern sie eine Bündelung von Streuobstflächen unterschiedlicher Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer oder Pächterinnen und Pächter übernehmen
Fachgerechter Baumschnitt // ab drittem Standjahr // großkronige Bäume // starkwüchsig // in weiträumigem Abstand // Stammhöhe von mindestens 1,40 m // ein Schnitt in der dreijährigen Förderperiode
Sammelantragstellung durch Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben bis 15. Juni 2026
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg