VwV Förderung Baumschnitt - Streuobst

Baumschnitt

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Kommune, Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Verarbeitende Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Pflanzungen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

18 € / Schnitt

Kommunen können Förderbetrag um bis zu 10 Euro erhöhen

Inhalt der Förderung:

Förderung für den fachgerechten Baumschnitt

Wer wird gefördert:

Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben // Vereine // Aufpreisinitiativen // Landschaftserhaltungsverbände // Mostereien und Abfindungsbrennereien // Kommunen, sofern sie eine Bündelung von Streuobstflächen unterschiedlicher Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer oder Pächterinnen und Pächter übernehmen

Bedingungen:

Fachgerechter Baumschnitt // ab drittem Standjahr // großkronige Bäume // starkwüchsig // in weiträumigem Abstand // Stammhöhe von mindestens 1,40 m // ein Schnitt in der dreijährigen Förderperiode

Informationen zur Antragsstellung:

Sammelantragstellung durch Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen oder landwirtschaftlichen Betrieben bis 15. Juni 2026

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg