Verarbeitung und Vermarktung
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Schleswig-Holstein (V&V)
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 30 % // Förderrahmen: max. 750.000 €
Investitionen in Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung
anerkannte Erzeugerzusammenschlüsse // Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht // Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Operationellen Gruppen
mind. 20 % der förderfähigen Investitionskosten müssen zur Ressourceneinsparung beitragen // Senkung des Ressourcenverbrauchs um mind. 10 % // Vorlage eines Gutachtens