Förderung Kommunaler Straßen, Brücken- und Radwegebau
Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (RL KStB Bbg) (2021)
Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Anteilsfinanzierung 75 – 90 %
Förderfähig sind Ersatzpflanzungen von Bäumen, die im Rahmen eines geförderten Bauvorhabens geleistet werden (darunter Alleen, Baumreihen, sonstige Straßenbäume) // Pflanzungen im Verhältnis 1:1 // Dreifach verschult // Ohne Pflegemaßnahmen (Anwuchspflege und Pflegemaßnahmen sollen in Zukunft mit aufgenommen werden)
Landkreise // Gemeinden // kreisfreie Städte
Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen, Dezernat Förderung, Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)