Förderung Kommunaler Straßen, Brücken- und Radwegebau

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (RL KStB Bbg) (2021)

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Kommune
Was wird gefördert:
Anlage
Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung 75 – 90 %

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Förderfähig sind Ersatzpflanzungen von Bäumen, die im Rahmen eines geförderten Bauvorhabens geleistet werden (darunter Alleen, Baumreihen, sonstige Straßenbäume) // Pflanzungen im Verhältnis 1:1 // Dreifach verschult // Ohne Pflegemaßnahmen (Anwuchspflege und Pflegemaßnahmen sollen in Zukunft mit aufgenommen werden)

Wer wird gefördert:

Landkreise // Gemeinden // kreisfreie Städte

Informationen zur Antragsstellung:

Anträge sind beim Landesbetrieb Straßenwesen, Dezernat Förderung, Bewilligungsbehörde einzureichen. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde bis zum 31. Mai des Jahres zu stellen, das dem gewünschten Jahr der Aufnahme in das Jahresförderprogramm vorausgeht.

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)