ENL 2023 – für Stadtgebiete Erfurt, Gera und Jena (EFRE) | Thüringen
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft 2023 (ENL 2023) – Teil EFRE
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
Regelfördersatz: 80% // Wenn begründet werden kann, dass die geplante Hecke an diesem Standort und in ihrer Art einen echten Vorteil für Arten bringt, die in der Liste der Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz im Freistaat Thüringen als Bedeutung von Stufe 2 bzw. 1 aufgeführt werden, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90% bzw. 100% erhöhen. // Ggf. zu erbringende Eigenmittel können bei gemeinnützigen Vereinen und Organisationen durch eigene Arbeitsleistungen sowie über Spenden und Stiftungsmittel erbracht werden.
Vernetzung von Lebensräumen, Vorhaben zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie Schaffung von stadtnahen Erholungsräumen und grünen Infrastrukturen (einschließlich Maßnahmenplanung). // Zuwendungsfähige Ausgaben: An Personalkosten insbesondere Planungsleistungen: die Vorhabenbegleitung (Bauleitung, Bauaufsicht, Vorhabenkoordination und -abwicklung), Beratungs- und Koordinierungsleistungen sowie Leistungen im Rahmen von Durchführbarkeitsstudien; Gemeinkosten (indirekte Sach- und Personalausgaben) als Pauschale von 15% der direkten Personalausgaben; Sach- und Investitionsausgaben zur Durchführung des Vorhabens; vorhabenbezogene Reisekosten als Pauschalsatz in Höhe von 2% auf Sach- und Investitionsausgaben (bei Projekten über 200.000€ als Ist-Ausgaben); Ausgaben für Grunderwerb zu angemessenen ortsüblichen Kaufpreisen bis 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (bei Naturschutz-Vereinigungen können die Grunderwerbskosten vollständig förderfähig sein).
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Personengesellschaften.
Das Vorhaben muss einen wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel leisten (bei Hecken-Anlage gegeben) // Der Schwerpunkt des Vorhabens muss in den Stadtgebieten von Erfurt, Gera oder Jena liegen. // Die Investitionen dürfen nicht auf die Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung ausgerichtet sein. // Gesamtausgaben dürfen maximal 25.000€ betragen. // Ggf. sind bestimmte Publizitätsverpflichtungen einzuhalten (die die Öffentlichkeit auf die Herkunft der Finanzierungsmittel des Projektes informieren).
Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank // Bis 1. September ist eine Vorhabenskizze einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan und Stellungnahme der UNB bei der Bewilligungsstelle einzureichen. Bei Vorhaben der Landkreise bzw. kreisfreien Städte ist eine Stellungnahme des TLUBN einzuholen. // Nach dem Wettbewerbsverfahren ist der eigentliche Förderantrag nach Aufforderung durch die Thüringer Aufbaubank wiederum über das EFRE Portal 21-27 einzureichen. // Die bewilligten Mittel sind bei der TAB unter Vorlage der Nachweise getätigter Ausgaben (bei Eigenleistungen: Stundennachweise) anzufordern, weitere Einzelheiten regelt der Zuwendungsbescheid.