Agrarinvestitionsförderprogramm
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: 20 % // Förderrahmen: 20.000 – 2 Mio. € (Junglandwirt:innen +10 %, max. + 20.000 €)
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen
Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen/Bremen/Hamburg, die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes (Vorwegbuchführung) // Investitionskonzept // Prosperitätsgrenze: Summe der pos. Einkünfte max. 150.000 €/Jahr bei Ledigen und 180.000 € bei Ehegatten oder Lebenspartner:innen // Abweichungen für Existenzgründer:innen, Junglandwirt:innen und Kooperationen // Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes/Verringerung der Stoffausträge/Emissionen um jeweils mind. 20 %
Landwirtschaftskammer Niedersachsen