Agrarinvestitionsförderprogramm

Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg

Bundesland:
Niedersachsen, Bremen, Hamburg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 20 % // Förderrahmen: 20.000 – 2 Mio. € (Junglandwirt:innen +10 %, max. + 20.000 €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen

Wer wird gefördert:

Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen/Bremen/Hamburg, die Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen sind, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, welche einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes (Vorwegbuchführung) // Investitionskonzept // Prosperitätsgrenze: Summe der pos. Einkünfte max. 150.000 €/Jahr bei Ledigen und 180.000 € bei Ehegatten oder Lebenspartner:innen // Abweichungen für Existenzgründer:innen, Junglandwirt:innen und Kooperationen // Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes/Verringerung der Stoffausträge/Emissionen um jeweils mind. 20 %

Zuständige Behörde / Ministerium:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen