Beratungsförderung Agroforst

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Beratungsunternehmen
Was wird gefördert:
Beratung
Investition
Höhe der Zuwendung:

80 % // bis 1.500 €

Inhalt der Forderung:

Beratung zu Agroforstsystemen

Wer wird gefördert:

Beratungsorganisationen, die im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens ausgewählt wurden und eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung der entsprechenden Beratungsmodule erhalten haben

Bedingungen:

Die antragstellende Beratungsorganisation muss über eine gültige Konzession gemäß Nummer 3 verfügen.

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg