Biotop gestaltende Maßnahmen SH
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund (Biotop gestaltende Maßnahmen (BgM)
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung bis zu 100 % // Maßnahmen auf Grundstücken öffentlicher Träger i.d.R. 80 % // min. Projektkosten 5.000 €
Schaffung und Wiederherstellung seltener naturraumtypischer, naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume vom Typus der gesetzlich geschützten Biotope, inkl. Alleen und andere Gehölzstrukturen // konzeptionelle Grundlagenarbeit // mit besonderer Begründung sind Kosten als Ausgleich für den Wertverlust einer Fläche förderfähig // Straßenbegleitgrün NICHT förderfähig
Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und Gemeinden // Zweckverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts // Stiftungen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Genossenschaften und Gesellschaften // in begründeten Ausnahmefällen auch sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts
Gebietskulisse: gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverbund, Natura 2000) // fachliche Stellungnahme der zuständigen UNB erforderlich // Bereitstellung der Grundstücke muss unentgeltlich erfolgen // wirtschaftliche Nutzung der geförderten Flächen ausgeschlossen (Ausnahme: erforderliche Pflegenutzung)
Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein