Biotop gestaltende Maßnahmen SH

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes, insbesondere zur Schaffung und Entwicklung von Biotopen, naturnahen Landschaftsbestandteilen und deren Verbund (Biotop gestaltende Maßnahmen (BgM)

Bundesland:
Schleswig-Holstein
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung bis zu 100 % // Maßnahmen auf Grundstücken öffentlicher Träger i.d.R. 80 % // min. Projektkosten 5.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Schaffung und Wiederherstellung seltener naturraumtypischer, naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume vom Typus der gesetzlich geschützten Biotope, inkl. Alleen und andere Gehölzstrukturen // konzeptionelle Grundlagenarbeit // mit besonderer Begründung sind Kosten als Ausgleich für den Wertverlust einer Fläche förderfähig // Straßenbegleitgrün NICHT förderfähig

Wer wird gefördert:

Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und Gemeinden // Zweckverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts // Stiftungen, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie Genossenschaften und Gesellschaften // in begründeten Ausnahmefällen auch sonstige natürliche und juristische Personen des bürgerlichen Rechts

Bedingungen:

Gebietskulisse: gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverbund, Natura 2000) // fachliche Stellungnahme der zuständigen UNB erforderlich // Bereitstellung der Grundstücke muss unentgeltlich erfolgen // wirtschaftliche Nutzung der geförderten Flächen ausgeschlossen (Ausnahme: erforderliche Pflegenutzung)

Zuständige Behörde / Ministerium:

Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein