Bachbegleitende Hecke an Wiese (AUK GL 9) | Sachsen
Förderrichtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK72023): Maßnahmen auf Grünland (GL) 9 – Sukzessionstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation auf Grünland
Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
2.455 €/ha für die künftige Hecke bereitgestellter Fläche.
Natürliche Entstehung von Hecken entlang von Fließgewässern auf einem 2-10 m breiten Sukzessionsstreifens. WICHTIG: Hier wird kein aktives Pflanzen gefördert, sondern die natürliche Entwicklung von Hecken durch das Unterlassen von Umbrechen des Bodens. Unterstützende Maßnahmen (Stecklinge, Benjeshecke o. ä.) sind erlaubt, werden aber nicht extra entlohnt und können auch nicht über andere Programme aus der zweiten GAP-Säule finanziert werden. // Entlohnt wird an sich die Bereitstellung der Fläche, es wird empfohlen, dass Verpächter:in und Pächter:in (=Fördermittelempfänger:in) einen finanziellen Ausgleich unter sich regeln. // keine Brachenutzung in den ersten zwei Verpflichtungsjahren auf der angrenzenden Hauptnutzungsfläche // im Falle des Vorhandenseins von Ufervegetation ist zwischen den bestehenden Gehölzen und dem Sukzessionsstreifen ein sicht- und abgrenzbarer Streifen ohne Gehölzbewuchs von ca. 1 m Breite freizuhalten
natürliche oder juristische Personen // Vereinigungen/Zusammenschlüsse natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben
Ackerland, das an Gewässer aus dem Berichtsgewässernetz WRRL angrenzt (es sind bereits bestimmte in Frage kommende Flächen ausgewiesen worden) // Mindestschlaggröße dazugehöriger Bruttoschlag: 0,1 ha // keine Brachenutzung in den ersten zwei Verpflichtungsjahren auf der angrenzenden Hauptnutzungsfläche // kein Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln // Führung schlagbezogener Angaben in digitaler Form entsprechend den Mindestanforderungen // Bei Pachtfläche: Zustimmung der Verpächterin / des Verpächters wird „dringend empfohlen“
Für die Teilnahme an der Förderung nach der Förderrichtlinie AUK/2023 ist ein einmaliger Teilnahmeantrag für alle Maßnahmen notwendig. Der Teilnahmeantrag ist vor Beginn der Maßnahme im Zeitraum vom 2. November bis 31. Dezember in DIANAweb zu stellen.