Richtlinie natürliches Erbe (FRL NE/2023)

Biotopgestaltung und Artenschutz (A.1)

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Pflege von Streuobstbäumen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

Pflanzung Obstgehölze: 218 €/Baum, mind. 1.000 €

Gehölzsanierung: 94 € / 225 € / 359 € pro Baum

Anlage und Wiederherstellung: 339 €/Baum

Inhalt der Forderung:

PFLANZUNG: Neupflanzungen inkl. Anwuchspflege und 2-jähriger Entwicklungspflege // GEHÖLZSANIERUNG: nach normalem / hohem / sehr hohem Aufwand // ANLAGE UND WIEDERHERSTELLUNG von Baumreihen und Alleen: Obstgehölz-Hochstamm inkl. Anwuchs- und 4-jähriger Entwicklungspflege

Wer wird gefördert:

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts // natürliche Personen // Personengesellschaften unabhängig von der Rechtsform

Bedingungen:

PFLANZUNG: Stammhöhe mind. 160 cm // naturschutzfachlich geeignete Standorte // Bestände und Baumreihen: mind. 10 Obstbäume oder 500 m² // Wühlmausschutz // Stammanstrich // Dreibock und Drahtmantel aus einfachem Drahtgeflecht oder Volierendraht // Baumanbindung // Pflanzschnitt der Krone // bei Ausfall Verpflichtung zur Nachpflanzung ohne erneute Förderung // Zweckbindungsfrist: 5 Jahre

GEHÖLZSANIERUNG: lange nicht gepflegte Altbäumen (Stammdurchmesser mind. 15 cm in 1 m Höhe), unübersichtlich aufgebaute und dichte Krone, Schnittwunden deutlich überwallt/verwittert, keine frischen Schnittwunden erkennbar, Triebwachstum überwiegend an der Peripherie // Baumschnitt, inkl. Beräumung und Entsorgung des Schnittgutes // Qualifikationsnachweis // Durchführung zwischen 01. Oktober und 28. Februar // Rückschnitt starker Äste über 10 cm Durchmesser in der Regel von der Förderung ausgeschlossen

ANLAGE UND WIEDERHERSTELLUNG: Stammhöhe von mind. 160 cm // Wühlmausschutz // Pflanzschnitt // Stammanstrich