Natürliches Erbe Sachsen
Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Festbetragsfinanzierung // Anteilsfinanzierung für sonstige Projektkosten von 80 – 100 % // Mindestzuwendung 1.000 €
Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen wie Alleen, Baumreihen Baumgruppen und Einzelbäumen // Finanzierung von Pflanzung, Anwuchspflege und 2- bis 4-jähriger Entwicklungspflege // Förderung von Gehölzsanierung und Kopfbaumschnitt // Förderung (im Projektzusammenhang) von Planungsarbeiten, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerhebungen, Erfolgskontrollen, Erwerb von Grundstücken // Förderung des Erwerbs von Spezialtechnik und Ausrüstung für naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts // natürliche Personen und Personengesellschaften
Ausführliche Richtlinien zur Gehölzauswahl, Pflanzung und Pflege
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) // Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie