Natürliches Erbe Sachsen

Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Sonstiges
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Höhe der Zuwendung:

Festbetragsfinanzierung // Anteilsfinanzierung für sonstige Projektkosten von 80 – 100 % // Mindestzuwendung 1.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Anlage und Sanierung von Landschaftsstrukturelementen wie Alleen, Baumreihen Baumgruppen und Einzelbäumen // Finanzierung von Pflanzung, Anwuchspflege und 2- bis 4-jähriger Entwicklungspflege // Förderung von Gehölzsanierung und Kopfbaumschnitt // Förderung (im Projektzusammenhang) von Planungsarbeiten, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Datenerhebungen, Erfolgskontrollen, Erwerb von Grundstücken // Förderung des Erwerbs von Spezialtechnik und Ausrüstung für naturschutzgerechte Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen

Wer wird gefördert:

Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts // natürliche Personen und Personengesellschaften

Bedingungen:

Ausführliche Richtlinien zur Gehölzauswahl, Pflanzung und Pflege

Zuständige Behörde / Ministerium:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) // Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie