Agrarinvestitionsförderprogramm
Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) – Teil I
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: max. 75 % // Förderrahmen: 20.000-5 Mio. € (Junglandwirt:innen + 10 %, max. + 20.000 €)
Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen // Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten // Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes // Verbesserung der spezifischen Umwelt- und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung // Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen und gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht, pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die im ALG genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten // Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Nachweis über berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes // Vorlage einer Vorwegbuchführung für mind. zwei Jahre // Buchführung für mind. zehn Jahre // Nachweis in Form eines Investitionskonzeptes über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und die Finanzierbarkeit der durchzuführenden Vorhaben