Streuobst für alle!
Merkblatt zur Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen
Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Neupflanzungen
Erschwerte Unternutzung Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
max. 45 €/Baum
Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:
Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüssen // Verbände und Vereine // Kommunen
Bedingungen:
Stammhöhe 180 cm, mindestens jedoch 140 cm // Apfel-, Birnen- und Kirschen: Sämlingsunterlage // anderen Obstbäume (ohne Wildobst) auch starkwüchsige, vegetativ vermehrte Unterlagen // wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen // Förderung von 10-100 Bäumen/Antrag