Streuobst für alle!

Merkblatt zur Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Neupflanzungen
Erschwerte Unternutzung Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

max. 45 €/Baum

Mehr Informationen:
Wer wird gefördert:

Kommunale Körperschaften und deren Zusammenschlüssen // Verbände und Vereine // Kommunen

Bedingungen:

Stammhöhe 180 cm, mindestens jedoch 140 cm // Apfel-, Birnen- und Kirschen: Sämlingsunterlage // anderen Obstbäume (ohne Wildobst) auch starkwüchsige, vegetativ vermehrte Unterlagen // wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen // Förderung von 10-100 Bäumen/Antrag