FAKT

Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – C1: Streuobst

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Erschwerte Unternutzung
Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

5 € / Baum/Jahr // max. 100 Bäume/ha förderfähig

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Aufwendige Grünlandpflege

Wer wird gefördert:

Landwirtinnen und Landwirte

Bedingungen:

Stammhöhe mind. 1,40 m // ausgeprägte Krone // Baumdichte: max. 200 Bäume/ha