FAKT
Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl – C1: Streuobst
Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Erschwerte Unternutzung
Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
5 € / Baum/Jahr // max. 100 Bäume/ha förderfähig
Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:
Aufwendige Grünlandpflege
Wer wird gefördert:
Landwirtinnen und Landwirte
Bedingungen:
Stammhöhe mind. 1,40 m // ausgeprägte Krone // Baumdichte: max. 200 Bäume/ha