Vertragsnaturschutz | NRW

Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz

Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson
Was wird gefördert:
Pflege
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Planung
Höhe der Zuwendung:

Prämienstufe 1, Standardaufwand für ortsübliche Heckenpflege: jährlich 60ct pro Quadratmeter Heckengrundfläche. // Prämienstufe 2, erhöhter Pflegeaufwand bzw. Schwierigkeitsgrad (z. B. besonders breite Hecken, hoher Anteil Dornengehölze, große Schnittmengen, ungünstige topographische Verhältnisse, kürzerer Pflegeturnus): jährlich 90ct pro Quadratmeter Hecke.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Die Pflege von Hecken (Fördergegenstand d) // Paket 5400: Pflege und Nachpflanzung bestehender Hecken. Die Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. Dazu gehören: Art der Pflegemaßnahme (Abstocken und/oder Auslichten), ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus gebietseigener Herkunft plus ggf. Verbissschutzmaßnahmen, Reisigentfernung oder -aufschichtung, bei Saumstreifen mindestens einmalige Mahd mit Abräumpflicht des Mähgutes.

Wer wird gefördert:

Landwirtinnen und Landwirte und andere Landbewirtschaftende

Bedingungen:

Die Richtlinie formuliert etwas verwirrend: Die Hecken-Pflegeförderung ist nicht für alle landwirtschaftlichen Hecken in NRW beantragbar, sondern nur innerhalb bestimmter von den UNBs im Rahmen von Kulturlandschaftsprogrammen erstellen Förderkulissen – und dass zu diesen Förderkulissen nach §39 LNatSchG NRW gehören → Das SIND alle [Feld-]hecken (=ebenerdig zum angrenzenden Feld/Wiese) ab 100 Metern Länge sowie alle Wallhecken // Bei Hecken, die diese Bedingung nicht erfüllen (also Feldhecken kürzer als 100m), kann die oberste Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen. // Im Rahmen von Heckenpflegekonzepten ist die Pflegeförderung auch für kürzere Hecken ohne solche Sondergenehmigung möglich. // Bewilligungsbehörde legt im Einzelfall die erforderlichen Pflegemaßnahmen fest. // Einverständnis zur Veröffentlichung von Name und Wohngemeinde der Förderempfänger:in im Rahmen des Verzeichnisses der Zuwendungsempfänger. // Bagatellgrenze 100€ Grundbewilligung pro Jahr. // Es gilt eine Mindestschlaggröße zum Grundantrag von 0,01ha (=100m2).

Informationen zur Antragsstellung:

Bewilligungsbehörden sind die unteren Naturschutzbehörden. // Antrag stellen über das elektronische Antragsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen, bis zum 30. Juni vor Beginn des Verpflichtungszeitraumes im nächsten Jahr. // Antrag auf Auszahlung ist im jeweiligen Verpflichtungsjahr im Rahmen des ELAN-Verfahrens der EU-Zahlstelle zu stellen; die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr.