Diversifizierung der Tätigkeiten
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: je nach Fördergegenstand 20-80 % // Förderrahmen: je nach Fördergegenstand mind. 200-10.000 € bis max. 200.000 €
Organisationsausgaben für die Gründung eines landwirtschaftlichen Nebenbetriebes und/oder das Tätigwerden von Zusammenschlüssen für eine gemeinschaftliche Entwicklung neuer Einkommensquellen // Startbeihilfen für Personalausgaben zur Einführung und Umsetzung eines Strategiekonzepts für die neue Einkommensquelle // Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung sowie für Marketingmaßnahmen für die neue Einkommensquelle // Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter // Ausgaben für Zusatzqualifikationen, die dem Ziel des neuen Betriebszweigs und/oder des Zusammenschlusses dienen
abhängig vom Fördergegenstand // Landwirtschaftliche Betriebsinhaber:innen oder deren Ehegatten, deren landwirtschaftliches Unternehmen unbeschadet der Rechtsform die in ALG genannte Mindestgröße erreicht oder überschreitet und die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des Einkommensteuerrechts erfüllt // Mitarbeitende Familienangehörige, soweit sie in räumlicher Nähe und in einem unmittelbaren organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln // Kooperationen von Landwirt:innen, die in einem unmittelbaren organisatorischen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen eines Beteiligten geführt werden // Kooperationen mit mindestens drei Beteiligten, davon mindestens 50 Prozent Landwirt:innen // Landwirt:innen, die einen gewerblichen Nebenbetrieb führen, dessen Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen darin besteht pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen
Einhaltung der Nutzungsdauer // Lieferung von Informationen für die Bewertung der Maßnahmen // Inventarisierung von Gegenständen mit Anschaffungswert über 800 € netto // Zulassen von Verwaltungskontrollen und Kontrollen vor Ort