Technik und Ausstattung

Richtlinie natürliches Erbe (A.2)

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung, Verarbeitende Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Bei Anteilsfinanzierung 7-15 % (…) // bei Technik 70-80 % // Bagatellgrenze 2.500 € (Anlage 3)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Erwerb von Spezialtechnik und sonstiger Technik und Ausstattung zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung naturschutzgerechter Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen // Liste der förderfähigen Technik

Wer wird gefördert:

juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts // natürliche Personen und Personengesellschaften

Bedingungen:

Technik zur Umsetzung von Vorhaben zur Erhaltung, Entwicklung und Gestaltung von Biotopen mit besonderer Naturschutzbedeutung im Offenland (FRL AUK/2023 GL B, GL 1, GL 2, GL 3, GL 4, GL 5, GL 6, GL 7, AL 5b/c sowie GL 8 und AL 10, Schutzgutliste der FRL NE/2023 mit Wertstufe 1 und 2) // Flächenverfügbarkeit muss nachgewiesen werden // Flächenbewirtschaftung muss erläutert werden