Investiver Naturschutz | Hessen

GAK: Förderung nicht-produktiver investiver Naturschutz

Bundesland:
Hessen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Nachpflanzung
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Anteilsfinanzierung: Für Gemeinden, Gemeindeverbände und bei Grunderwerb: 90% // für Landbewirtschaftende und gemeinnützige juristische Personen: bis zu 100%

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investive Maßnahmen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Hecken // Grunderwerb von landwirtschaftlich genutzten/nutzbaren Flächen für diesen Zweck // Erstellung von Schutzkonzepten einschließlich notwendiger Voruntersuchungen, Architekten- und Ingenieurleistungen

Wer wird gefördert:

Landwirtschaftliche Betriebsinhabende im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung Nr. 1307/ 2013 // andere Landbewirtschaftende // Gemeinden // Gemeindeverbände // gemeinnützige juristische Personen

Bedingungen:

Fördersumme muss mindestens 25.000€ betragen // fachlicher Plan /Fachkonzept, aus dem sich die Maßnahmen ableiten lassen, dieses kann auch im Rahmen des Vorhabens erarbeitet werden // Projekt darf bis zu drei Jahre lang dauern.

Informationen zur Antragsstellung:

Anträge sind jeweils über das örtlich zuständige Regierungspräsidium bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Eine vorherige Kontaktaufnahme für eine erste Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ist unbedingt zu empfehlen. Die Bewilligung erfolgt durch das RP Darmstadt als zentrale Bewilligungsbehörde // Zum Antrag gehören u. a. Beschreibung Vorhaben mit Kostenplan, Flurstücksangaben und Lageplan, Zustimmungserklärung der Flächeneigentümer:in bzw. Verkaufsabsicht derselben // Antragsfrist: Möglichst bis 30. November des Vorjahres, danach nur bei Verfügbarkeit von Mitteln