BiolV

Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt – Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen

Bundesland:
Niedersachsen, Bremen
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Projekte
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

80 %, mind. 50.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Mehrjährige Projekte

Wer wird gefördert:

Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparke // Stiftungen // nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände // Träger von Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten // Körperschaften des öffentlichen Rechts // Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Bedingungen:

Vorhaben müssen den Erhalt die Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützen und dienen nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung