BiolV
Richtlinie Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt – Investitionen zur Bewahrung natürlicher Ressourcen
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Sonstiges Wirtschaftlichkeit
80 %, mind. 50.000 €
Mehrjährige Projekte
Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse // Träger der Naturparke // Stiftungen // nach Naturschutzrecht anerkannte Naturschutzverbände // Träger von Einrichtungen zur Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten // Körperschaften des öffentlichen Rechts // Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
Vorhaben müssen den Erhalt die Verbesserung der biologischen Vielfalt unterstützen und dienen nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung