Agrarinvestitionsförderprogramm

AFP – Teil A

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Basisförderung 20 % // Förderrahmen: 20.000-2 Mio. € (Junglandwirt:innen: + 10 %, max. + 20.000 €)

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Errichtung oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen (z.B. klimatisierte Lagerräume für Obst) // Kauf von neuen Anlagen der Innenwirtschaft // u.a.

Wer wird gefördert:

Natürliche oder juristische Personen, die Kleinst- oder kleine Unternehmen, unabhängig von der gewählten Rechtsform, führen mit mind. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung und Mindestgröße nach ALG //
Natürliche oder juristische Personen, die Kleinst- oder kleine Unternehmen führen, dabei unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen und einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften // Betriebszusammenschlüsse von Landwirt:innen

Bedingungen:

Erfüllung besonderer Anforderungen in mind. einem der Bereiche Umwelt-, Klima- oder Verbraucherschutz // Nachweis über eine dem Investitionsziel angepasste und durchgeführte Beratung // Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid max. 140.000 € bei Ledigen und 170.000 € bei Verheirateten // Nachweis der beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes // Vorwegbuchführung // Buchführungsauflage (Investitionsvolumen > 200.000 €) // Investitionskonzept