Natürliches Erbe
Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg – D.1.3
Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung, Sonstige Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Was wird gefördert:
Pflanzgut
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:
92 € für Pflanzgut und 65 € für 3-jährige Anwuchspflege
Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:
Pauschale Förderung für Pflanzgut und Anwuchspflege
Wer wird gefördert:
Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts // natürliche Personen
Bedingungen:
Gebietskulisse mit hohem Naturwert // Anlage und Wiederherstellung von Streuobstwiesen unter Verwendung alter Sorten // max. 70 Bäume/ha