Natürliches Erbe

Förderung des natürlichen Erbes und des Umweltbewusstseins im Land Brandenburg – D.1.3

Bundesland:
Brandenburg
Empfänger:innen:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Sonstige Unternehmen, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Neupflanzungen
Dauerkultur Erschwerte Unternutzung Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges Wirtschaftlichkeit
Höhe der Zuwendung:

92 € für Pflanzgut und 65 € für 3-jährige Anwuchspflege

Mehr Informationen:
Inhalt der Förderung:

Pauschale Förderung für Pflanzgut und Anwuchspflege

Wer wird gefördert:

Juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts // natürliche Personen

Bedingungen:

Gebietskulisse mit hohem Naturwert // Anlage und Wiederherstellung von Streuobstwiesen unter Verwendung alter Sorten // max. 70 Bäume/ha