Anlage von Landschaftselementen (KULAP I88) | Bayern

Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP): I88: Anlage von Struktur- und Landschaftselementen

Bundesland:
Bayern
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Entwicklungspflege
Anlage Erwerb von Pflegetechnik Flächenbereitstellung Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Die zur Ausführung der Maßnahme notwendigen Ausgaben. Weiterhin zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Vorbereitung und Abwicklung des Vorhabens, die von beauftragten Fachleuten (Umsetzungshelfer) erbracht werden, insbesondere: Vorbereitung der Maßnahme durch Ausarbeitung von Planzeichnungen, Erläuterungsberichten, Gutachten oder gutachtlichen Stellungnahmen, Aufstellung von Kostenberechnungen und Leistungsverzeichnissen, Einholung von Angeboten, Überwachung der Durchführung der Maßnahme (Bauleitung), Abnahme und Abrechnung der Leistungen sowie Dokumentation. // Die Förderung erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Rechnungsbelege mit Zahlungsnachweisen. Bei Belegen, die dem Antragsteller ausschließlich elektronisch übermittelt wurden oder elektronisch aufbewahrt werden, ist ein Ausdruck dieser Belege als Nachweis zulässig. // Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Eigenleistungen, Gebühren für Genehmigungen, u.a. // Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, können für die betreffende Fläche neben Zuwendungen nach dem KULAP oder VNP auch die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten sowie die Direktzahlungen gewährt werden.

Wer wird gefördert:

Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben, unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben und während des gesamten Verpflichtungszeitraums mind. 3ha förderfähige Fläche einschließlich Teilflächen selbst bewirtschaften // Gartenbau- und Sonderkulturbetriebe auch unter 3ha förderfähige Fläche (mit Spezifikationen) // Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Bedingungen:

Maßnahme auf landwirtschaftlich genutzten/nutzbaren Flächen in Bayern // Antragsteller = Eigentümer der für die Umsetzung benötigten Flächen oder schriftliche Einverständniserklärung vom Eigentümer // Zusätzlich: ENTWEDER Maßnahme liegt in einem vom Amt für ländl. Entwicklung (ALE) festgelegten Projektgebiet (bodenständig) mit fachlicher Projektbegleitung in diesem Gebiet ODER fachliche Beratung und Bestätigung der Übereinstimmung der Maßnahme mit Zielen der Biodiversität durch Landwirtschaftsverwaltung // Keine Förderung von Maßnahmen zu deren Durchführung eine Pflicht besteht // maximaler Anteil der neuangelegten Hecke am Feldstück: 25% // Mindestinvestitionsvolumen von 500 € netto je Antragsteller.

Informationen zur Antragsstellung:

Amt für ländliche Entwicklung (ALE): Grundantrag mittels Formblatt mit Maßnahmenkonzept inklusive Übersichtslageplan, Kostenschätzung, Protokoll zur fachlichen Beratung, Einverständniserklärung des Eigentümers, ggf. erforderliche behördlichen Genehmigungen, bei Aufträgen ab 5.000€ bzw. 10.000€ drei Angebote.ro netto. // Nach Projektabschluss (Fristen!) Zahlungsantrag (per Formular) mit Rechnungsbelegen und Zahlungsnachweisen, ebenfalls beim ALE.