EFRE Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung Sachsen

FRL Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021–2027

Bundesland:
Sachsen
Empfänger:innen:
Kommune
Was wird gefördert:
Flächenerwerb
Anlage Nachpflanzung Pflege Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Festbetragsfinanzierung bei Projekten < 200.000 € Gesamtkosten // Anteilsfinanzierung von 70 – 75 % bei Projekten > 200.000 € Gesamtkosten // min. 10.000 € Gesamtausgaben // Ausgaben für Grunderwerb max. 10 % der Gesamtkosten

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investive Vorhaben zur Verbesserung der Stadtökologie // Schaffung grüner und blauer Infrastrukturen // Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität, zum Beispiel die naturnahe Umgestaltung bestehender Grünflächen

Wer wird gefördert:

Gemeinden

Bedingungen:

Förderung ausschließlich von sozial, demografisch, infrastrukturell oder stadtökologisch benachteiligten Quartieren nach EFRE Gebietskulisse // Förderung nur in zusammenhängenden städtisch geprägte Strukturen mit mindestens 5 000 Einwohner:innen // Erstellung eines integrierten Handlungskonzepts (GIHK), das geschlechtsspezifische Bedarfs- und Bedürfnislagen von Frauen und Männern gleichermaßen berücksichtigt

Zuständige Behörde / Ministerium:

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) // Sächsische Aufbaubank (SAB)