Vertragsnaturschutz (LPR Teil A) | BW

Landschaftspflegerichtlinie (LPR), Teil A: Mehrjährige naturschutzorientierte Flächenbewirtschaftung/-pflege (“Vertragsnaturschutz”)

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, Privatperson, Kommune, Verband/Vereinigung
Was wird gefördert:
Flächenbereitstellung
Anlage Entwicklungspflege Erwerb von Pflegetechnik Flächenerwerb Nachpflanzung Pflanzgut Pflege Planung
Höhe der Zuwendung:

Für die Grundfläche der Hecke selber: 6ct pro Quadratmeter (600 Euro pro Hektar) jährlich.

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Modul aus Anhang 1A: 1.3, Aufgabe der Ackerbewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope. Bedeutet konkret: Landwirt:innen können wie bei Blühstreifen eine Entschädigungszahlung für die Acker-Grundfläche, auf der sie nicht ackern können, weil eine Hecke darauf steht.

Wer wird gefördert:

Natürliche Personen // Juristische Personen des öffentlichen Rechts // Juristische Personen des Privatrechts // kleine und mittlere Unternehmen

Bedingungen:

Verpflichtungszeitraum von mindestens 5 vollen Kalenderjahren (Beginn Januar) // Bagatellgrenze: 200€/Jahr (≙mindestens 3334 Quadratmeter Hecke)

Informationen zur Antragsstellung:

Untere Verwaltungsbehörde; bei kreisübergreifenden Maßnahmen: Regierungspräsidien; Verfahren: Zwischen Zuwendungsempfangendem und Bewilligungsbehörde wird eine verbindliche Vereinbarung über die Verpflichtungen getroffen, die in einem Förderbescheid mündet. Dieser gilt immer für fünf Jahre und kann dann wieder um fünf Jahre verlängert werden (solange die LPR gilt). Auf dessen Basis ist vom Zuwendungsempfangenden jährlich ein Auszahlungsantrag über den Gemeinsamen Antrag (Sammelantrag) zum Zuwendungsabruf zu stellen.