Projektförderung SNU Rheinland-Pfalz
Stiftungsförderung der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU)
Anlage Flächenerwerb Nachpflanzung Pflege
Anteilsfinanzierung bis zu 100 % // angemessener Eigenanteil (min. 10 %) erwartet // bei Kommunen min. 25 % Eigenanteil
Projektförderung aus Mitteln der GlücksSpirale, Bingo Umweltlotterie // nur bedingt für Anlage oder den Erhalt / Pflege von Alleen einsetzbar, z.B. modellhafte Projekte, Aufwertungscharakter oder besonderer Naturschutzwert // Anlage von Landschaftsbestandteilen in ökologisch verarmten Gebieten, z.B. Raine, Feldgehölze, etc. // Erwerb/Pacht von Flächen mit besonderem Artenschutzwert, z.B. Feldgehölze, Altholzinseln // Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit
Verbände, Vereine und Organisationen, die sich satzungsmäßig und tatsächlich vorwiegend den Naturschutz- und Landschaftspflegebelangen und dem Umweltschutz widmen // Gebietskörperschaften (= Gemeinden und Landkreise) // sonstige juristische Personen (z.B. Firmen und Gesellschaften) // natürliche Personen (vor allem Eigentümer oder Besitzer der von den Maßnahmen betroffenen Grundstücke)
Anlagen dürfen nicht (vorrangig) wirtschaftlich genutzt werden // Folgekosten (Bewirtschaftungskosten der Flächen) müssen selbst getragen werden
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) (öffentlich-rechtliche Stiftung)