Diversifizierung in landwirtschaftlichen Unternehmen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (VwV Investitionsförderung)
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der anteiligen Förderung: 25 % // mind. 20.000 €
Investitionen in Errichtung, Erwerb, Modernisierung von Gebäuden und technischen Einrichtungen // Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte, z.B. in Brennereien oder Mostereien // Investitionen zur Bereitstellung von hauswirtschaftsnahen, gastronomischen und touristischen Dienstleistungen
Unternehmen der Landwirtschaft mit min. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung und Mindestgröße nach ALG // Kleinst- oder kleine Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid max. 140.000 € bei Ledigen und 170.000 € bei Verheirateten // Fachliche Qualifikation, die dem Investitionsziel angemessen ist // Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes