Diversifizierung in landwirtschaftlichen Unternehmen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (VwV Investitionsförderung)

Bundesland:
Baden-Württemberg
Empfänger:innen:
Landwirtschaftliche Unternehmen
Was wird gefördert:
Wirtschaftlichkeit
Erschwerte Unternutzung Neupflanzungen Pflanzgut Pflege von Streuobstbäumen Projekte Sonstiges
Höhe der Zuwendung:

Höhe der anteiligen Förderung: 25 % // mind. 20.000 €

Mehr Informationen:
Inhalt der Forderung:

Investitionen in Errichtung, Erwerb, Modernisierung von Gebäuden und technischen Einrichtungen // Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Produkte, z.B. in Brennereien oder Mostereien // Investitionen zur Bereitstellung von hauswirtschaftsnahen, gastronomischen und touristischen Dienstleistungen

Wer wird gefördert:

Unternehmen der Landwirtschaft mit min. 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung und Mindestgröße nach ALG // Kleinst- oder kleine Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen

Bedingungen:

Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid max. 140.000 € bei Ledigen und 170.000 € bei Verheirateten // Fachliche Qualifikation, die dem Investitionsziel angemessen ist // Nachweis zur Wirtschaftlichkeit der Maßnahme in Form eines Investitions- und Marketingkonzeptes